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Häufige Fragen zur Ausbildung im Justizvollzugsdienst

Brauche ich eine abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung, um in den Justizvollzugsdienst eintreten zu können?

Es wird der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein höherer Schulabschluss (mindestens Realschulabschluss) vorausgesetzt.

Ich bin bereits 30 Jahre alt - kann ich mich dann noch für den Justizvollzugsdienst bewerben?

Das 40. Lebensjahr darf zum Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet sein. Diese Höchstaltersgrenze gilt allerdings nicht für Soldaten, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 bzw. § 9 Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen.

Ich habe eine Brille bzw. Kontaktlinsen, ist eine Aufnahme möglich?

Mit einer Sehschwäche von mehr als 2,5 Dioptrien sphärisch plus oder 1,0 Dioptrien minus ist eine Aufnahme leider nicht möglich.

Ich habe eine oder mehrere Tätowierungen - ist eine Aufnahme möglich?

Grundsätzlich ja. Nach Lage und Sitz sind Tätowierungen unzulässig, die bei kurzärmeliger oder kragenloser Adjustierung nicht verdeckt werden. Ausnahmen bilden Tätowierungen, die rein kosmetischen Hintergrund haben (z. B. bei Permanent Make-up).
Unabhängig von Lage und Sitz auffälliger Tätowierungen, sind solche mit bedenklichen Inhalten und z. B. radikaler Gesinnung nicht erlaubt

Sind Bewerbungen für mehrere Justizvollzugsanstalten möglich und wenn ja, muss das Testverfahren für jede Dienststelle extra absolviert werden

Mehrfachbewerbungen für verschieden Justizvollzugsanstalten in unterschiedlichen Bundesländern sind möglich. Das Land Bremen führt allerdings ein anderes Auswahlverfahren durch, als z. B. das Land Niedersachsen, so dass in beiden Ländern die Auswahlverfahren durchlaufen werden müssen.

Kann ich Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail an die Dienststelle senden?

Ja, die vollständigen Bewerbungsunterlagen können direkt an office@jva.bremen.de versendet werden.

Wie kann ich mich auf den Sporttest vorbereiten?

Auf der Homepage der JVA Bremen www.jva.bremen.de erhalten Sie ausführliche Informationen zum Sporttest für Frauen und Männer.

Wie kann ich mich auf den schriftlichen Eignungstest vorbereiten?

Die JVA Bremen lässt den schriftlichen Eignungstest durch die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP) durchführen. Ausführliche Informationen zu diesem Testverfahren erhalten Sie auf der Homepage www.dgp.de.

Ich konnte an einem Testtermin wegen einer Erkrankung nicht teilnehmen, gibt es einen Alternativtermin?

Soweit noch weitere Testtermine vorhanden sind, kann unter Umständen ein Ersatztermin angeboten werden

Ich bin trotz Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht eingestellt worden, wie lange bleibt meine Bewerbung gültig? Wird dieses Ergebnis im nächsten Verfahren berücksichtigt?

Nein, die Ergebnisse in einem Verfahren sind ausschließlich nur in diesem Verfahren gültig. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, kann das Ergebnis nicht mehr für ein späteres Verfahren für die Einstellung als Anwärter bzw. Anwärterin im Justizvollzugsdienst berücksichtigt werden.

Ich habe zu wenig Punkte erreicht / ich habe das Auswahlverfahren nicht bestanden – wann kann ich mich wieder bewerben?

Sofern die Formalqualifikationen weiterhin vorliegen (z. B. das Einstellungsalter nach wie vor nicht überschritten ist), ist für jedes Ausbildungsverfahren eine erneute Bewerbung möglich.

Wo findet die Ausbildung statt?

Der praktische Teil der Ausbildung findet innerhalb der JVA Bremen statt (incl. des Standortes in Bremerhaven). Der theoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungszentrum Bremen und in der JVA Bremen statt.

Bekomme ich für die Dauer der Ausbildung eine Unterkunft zur Verfügung gestellt?

Nein, die Bereitstellung einer Unterkunft erfolgt nicht.

Was verdiene ich?

Anwärtergrundbetrag: 1457,11 €
Anwärtersonderzuschlag: 1019,98 €
Justizvollzugszulage: 115,53 €
Zuzüglich zu der monatlichen Besoldung erhalten Sie schon während der Ausbildung diverse Familienzuschläge, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
Mögliche monatliche Bruttozuschläge wären:
Familienzuschlag für verheiratete: 142,36 €
kinderbezogener Familienzuschlag: 227,81 € (jeweils für das erste und zweite Kind) 552,23 € (für jedes weitere Kind)
Familienergänzungszuschlag: 375,00 € (je Kind)

An wen kann ich mich wenden, wenn zusätzlich Fragen auftauchen, die hier nicht beantwortet werden konnten?

Die Personalstelle der JVA Bremen steht für weitere Fragen unter den Rufnummern 0421/361-15174 und 0421/361-15768 gerne zur Verfügung.

Pforte bei Nacht · JVA Bremen_Björn Buder