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Häufige Fragen zur Ausbildung im Justizvollzugsdienst

Es wird der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein höherer Schulabschluss (mindestens Realschulabschluss) vorausgesetzt.

Das 40. Lebensjahr darf zum Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet sein. Diese Höchstaltersgrenze gilt allerdings nicht für Soldaten, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 bzw. § 9 Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen.

Mit einer Sehschwäche von mehr als 2,5 Dioptrien sphärisch plus oder 1,0 Dioptrien minus ist eine Aufnahme leider nicht möglich.

Grundsätzlich ja. Nach Lage und Sitz sind Tätowierungen unzulässig, die bei kurzärmeliger oder kragenloser Adjustierung nicht verdeckt werden. Ausnahmen bilden Tätowierungen, die rein kosmetischen Hintergrund haben (z. B. bei Permanent Make-up).
Unabhängig von Lage und Sitz auffälliger Tätowierungen, sind solche mit bedenklichen Inhalten und z. B. radikaler Gesinnung nicht erlaubt

Mehrfachbewerbungen für verschieden Justizvollzugsanstalten in unterschiedlichen Bundesländern sind möglich. Das Land Bremen führt allerdings ein anderes Auswahlverfahren durch, als z. B. das Land Niedersachsen, so dass in beiden Ländern die Auswahlverfahren durchlaufen werden müssen.

Ja, die vollständigen Bewerbungsunterlagen können direkt an office@jva.bremen.de versendet werden.

Auf der Homepage der JVA Bremen www.jva.bremen.de erhalten Sie ausführliche Informationen zum Sporttest für Frauen und Männer.

Die JVA Bremen lässt den schriftlichen Eignungstest durch die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP) durchführen. Ausführliche Informationen zu diesem Testverfahren erhalten Sie auf der Homepage www.dgp.de.

Soweit noch weitere Testtermine vorhanden sind, kann unter Umständen ein Ersatztermin angeboten werden

Nein, die Ergebnisse in einem Verfahren sind ausschließlich nur in diesem Verfahren gültig. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, kann das Ergebnis nicht mehr für ein späteres Verfahren für die Einstellung als Anwärter bzw. Anwärterin im Justizvollzugsdienst berücksichtigt werden.

Sofern die Formalqualifikationen weiterhin vorliegen (z. B. das Einstellungsalter nach wie vor nicht überschritten ist), ist für jedes Ausbildungsverfahren eine erneute Bewerbung möglich.

Der praktische Teil der Ausbildung findet innerhalb der JVA Bremen statt (incl. des Standortes in Bremerhaven). Der theoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungszentrum Bremen und in der JVA Bremen statt.

Nein, die Bereitstellung einer Unterkunft erfolgt nicht.

Während der zweijährigen Ausbildung werden zurzeit folgende Bezüge gezahlt:
Anwärtergrundbetrag: Euro 1.283,37 brutto monatlich
zzgl. Anwärtersonderzuschlag: Euro 898,36 brutto monatlich
zzgl. Gefahrenzulage: Euro 115,53 brutto monatlich

Verheiratete Beamtenanwärter/-innen erhalten einen Familienzuschlag in Höhe von Euro 128,22 brutto monatlich. Sofern der/die Beamtenanwärter/-in Kinder hat, für die er/sie das Kindergeld erhält, wird ein kinderbezogener Familienzuschlag in Höhe von monatlich jeweils Euro 115,13 brutto für das erste und für das zweite zu berücksich-tigende Kind gewährt. Für jedes weitere zu berücksichtigende Kind werden zusätzlich zum kinderbezogenen Familienzuschlag jeweils monatlich Euro 358,70 brutto gezahlt.
Außerdem werden zusätzlich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich Euro 6,65 gewährt. Zudem werden Zuschläge für geleistete Dienste zu ungünstigen Zeiten gezahlt. Nach Beendigung der Ausbildung und Übernahme werden ggf. weitere Zuschläge gewährt.
Von den zustehenden Bruttobezügen sind Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer abzuführen. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entstehen nicht. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (50 %) ist selbst zu finanzieren, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass Ansprüche auf die Gewährung von Beihilfen nach der Bremischen Beihilfeverordnung (zzt. 50 %) bestehen.

Die Personalstelle der JVA Bremen steht für weitere Fragen unter den Rufnummern 0421/361-15174 und 0421/361-15768 gerne zur Verfügung.