Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz können Sie einen bedeutenden Beitrag zur erfolgreichen Resozialisierung der Gefangenen leisten. Eine gelungene Wiedereingliederung in die Gesellschaft hängt maßgeblich von der Unterstützung und Bereitschaft der Gemeinschaft ab.
In der JVA Bremen stehen Ihnen folgende Tätigkeitsfelder für Ihr ehrenamtliches Engagement zur Verfügung:
Ihre Aufgabe könnte darin bestehen, regelmäßig eine inhaftierte Person in der JVA Bremen zu besuchen und offene Gespräche mit ihr zu führen. Die Themen und Inhalte dieser Gespräche können frei gestaltet werden. Bei Lockerungseignung des Inhaftierten haben Sie die Möglichkeit, ihn bei einem begleiteten Ausgang zu unterstützen. Zudem können Sie einen Briefkontakt herstellen.
Obwohl Vorerfahrungen von Vorteil sind, sind sie nicht zwingend erforderlich, um ehrenamtlich in der Straffälligenhilfe tätig zu sein. Wir bieten Schulungen und Unterstützung für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen an, um sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Eine offene Einstellung, Empathie und das Interesse, anderen zu helfen, sind wichtige Qualitäten für diese Tätigkeit.
Für diese Ehrenämter muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Der zeitliche Aufwand für das Ehrenamt kann individuell gestaltet werden. Wir schätzen eine verbindliche Regelmäßigkeit, um die Effektivität unserer Unterstützung zu gewährleisten. Die genaue Zeiteinteilung bestimmen Sie jedoch nach Ihren Möglichkeiten und Präferenzen.
Wenn Sie die JVA Bremen aktiv durch Ihre Zeit und Ihr Engagement unterstützen möchten, wenden Sie sich gerne an Herrn Schwabe, er wird Sie dann ggf. an uns vermitteln.
Die Koordination der Ehrenamtlichen in der JVA Bremen wird durch den Koordinator bei der Senatorin für Justiz und Verfassung gesteuert.