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Abteilungsübersicht

Eine der Hauptaufgaben der Fachabteilung 20 ist es, auch zum Schutz der Öffentlichkeit, die sichere Unterbringung von Gefangenen so wie die Sicherheit und Ordnung innerhalb der JVA Bremen zu gewährleisten.
Die hieraus entstehenden Aufgaben werden wie folgt, durch die einzelnen Bereiche der Fachabteilung 20 wahrgenommen.

Die Sicherheitszentrale

überwacht unter Einsatz modernster Technik wie Videoüberwachung und Zaundetektoren die Innen- und Außenbereiche der JVA um zu verhindern, dass ein Gefangener entweicht, keine verbotenen Gegenstände durch Mauerwürfe in die Anstalt gelangen oder das es innerhalb der JVA zu Störungen der Sicherheit und Ordnung kommt. Ebenso koordiniert die Sicherheitszentrale in der Regel den gesamten Ablauf während eines Alarmfalles und die Einsätze in Sondersituationen und Sonderlagen.

Die Pforte

überwacht, regelt und dokumentiert den gesamten Ein- und Auslass von allen Personen und Fahrzeugen die, die JVA Bremen betreten bzw. befahren.

Die Revisionsabteilung

kontrolliert bzw. durchsucht die von der Pforte eingelassenen Personen und Fahrzeuge, damit keine verbotenen Gegenstände in die Anstalt gelangen. Ebenso ist sie für die Durchsuchung der Räume zuständig, in denen sich Gefangene aufhalten, um die Sicherstellung verbotener Gegenstände zu gewährleisten.

Die Besuchsabteilung

überwacht die Gefangenenbesuche, wodurch diesen ermöglicht wird, Besuche von Familie, Bekannten und Freunden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erhalten. Auch die Zusammenführung von Rechtsanwälten und Verteidigern mit ihren Mandanten wird von der Besuchsabteilung koordiniert.

Die Transportabteilung

ist für einen sicheren und reibungslosen Transport der Gefangenen zu Gerichts-, Arzt- und anderen Terminen zuständig.

Die Vorführabteilung

sichert die ordnungsgemäße Vorstellung der Gefangenen an die Gerichte zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen.

Die gesamte Fachabteilung 20 wird durch einen Fachabteilungsleiter koordiniert und geleitet.

Flur einer Vollzugsgruppe

Die Untersuchungshaft ist ein Haft-Haus mit 100 Haftplätzen für erwachsene, männliche Untersuchungsgefangene. Sie ist in vier Vollzugsgruppen à 25 Haftplätze untergliedert. Die Vollzugsabteilung 1 ist als Aufnahmestation für alle erwachsenen, männlichen Gefangenen der JVA Bremen konzeptioniert, die anderen drei Vollzugsgruppen dienen allein der Betreuung von Untersuchungsgefangenen.

Verweildauer

Untersuchungsgefangene verbleiben in der Regel bis zur Rechtskraft des Urteils in der Untersuchungshaft. Soweit im Laufe des Verfahrens Haftgründe nicht mehr aufrechterhalten werden können, hebt das Gericht den Haftbefehl in Einzelfällen auch schon vorher auf, die Insassen sind dann sofort zu entlassen.

Personelle Ausstattung

  • Vollzugabteilungsleitung
  • Stellvertretende Vollzugsabteilungsleitung
  • bis zu 16 Justizvollzugsbeamte
  • 1 Zugangsbeamter
  • Psychologischer Fachdienst und Sozialdienstmitarbeiter/-innen mit einem festen Stundenkontingent

Aufbau einer Vollzugsgruppe

Die Vollzugsgruppen bieten Platz für jeweils 25 Gefangene, verteilt auf 21 Einzelhafträumen und 2 Doppel-Gemeinschaftshafträumen,
wobei jeweils ein Gemeinschaftshaftraum behindertengerecht erbaut wurde.

Ausstattung der Hafträume

Jeder Haftraum verfügt über einen separaten Sanitärbereich und ist mit einem Bett, einem Stuhl, einer Regal-Tisch-Kombination,
einem Kleiderschrank, einem Kühlschrank so wie ein Multimediasystem, welches die Möglichkeiten der Nutzung des Fernseh- und Radioempfanges
und des Telefonierens ermöglicht, soweit es vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft genehmigt ist.

Tagesablauf in einer Vollzugsgruppe (hier ein kurzes Beispiel)

Arztvisite - immer montags
Sportangebot - montags 09:15 Uhr bis 10:15 Uhr
Aufenthalt im Freien/Freistunde - Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr und am Wochenende von 09:15 Uhr bis 10:15 Uhr
Büchertausch - einmal in der Woche
Täglich sind zudem am Vormittag und/oder am Nachmittag die Türen der Hafträume geöffnet, so dass die Insassen sich auf der Abteilung bewegen können.
In dieser Zeit können sie z.B. duschen, den Freizeitraum oder die Küche nutzen.

Freizeitmöglichkeiten

Einmal die Woche wird Sport angeboten, in den Sommermonaten im Freien und in den Wintermonaten in der Halle.
Durch die Sozialdienstmitarbeiter/-innen wird nach Möglichkeit einmal wöchentlich eine Kreativzeit angeboten.
Durch die Anstaltsseelsorger wird für jede Vollzugsgruppe einmal pro Monat eine Gesprächsgruppe angeboten, sowie alle 14 Tage der Gottesdienst.
Des Weiterem stehen den Gefangenen auf jeder dieser Vollzugsgruppen folgende Funktionsräume zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung:

Ein Gruppenraum, ausgestattet mit einem Kicker Tisch, einer Darts Scheibe, ein Fitnessgerät sowie einem Regal mit Büchern.
Eine Küche, in der die Insassen kochen können und in der einmal am Tag die Verpflegung für die Insassen ausgegeben wird.
Ein Wäscheraum, in dem die Insassen die Möglichkeit haben, ihre Privatwäsche einmal wöchentlich durch den Stationswäscher waschen und trocknen zu lassen.

Einkauf

Die Insassen haben zwei Mal im Monat die Möglichkeit Dinge des alltäglichen Lebensbedarfs einzukaufen. Die Höchstgrenze des Einkaufs liegt zurzeit bei 90 € vom Eigengeld. Vor dem Einkauf wird ein Bestellzettel vom Insassen ausgefüllt, dieser wird dann dem Kaufmann durch die Anstalt zugesandt. Die Waren werden dann frei Haus geliefert und durch die Angestellten des Kaufmanns an die Insassen übergeben. Diese müssen sodann den Empfang quittieren.

Arbeit

Für die Untersuchungsgefangenen werden auch in begrenztem Maße Arbeitsplätze angeboten.
Bis zu 15 Insassen können, je nach Auftragslage, im Stücklohn eingesetzt werden.
An Schulmaßnahmen kann ebenfalls teilgenommen werden, soweit zu erwarten ist, dass die Haftdauer zur Absolvierung der Kurse hinreicht.
Darüber hinaus stehen 8 interne Arbeitsplätze als Hausarbeiter und Wäscher zur Verfügung.

Zunächst ist Aufgabe der Vollzugsabteilung 22, bei Haftantritt einen Vollzugsplan des Gefangenen zu erstellen.
Dieser ist inhaltlich gesetzlich normiert und umfasst u. a die Zusammenfassung der für die Vollzugs- und Eingliederungsplanung maßgeblichen Ergebnisse des Diagnoseverfahrens.
Spätestens drei Monate nach Aufnahme des Gefangenen wird dieser Plan erstellt und zeigt dem Insassen auf, welche Maßnahmen getroffen werden, damit er das Vollzugsziel erreichen kann. Auch wird darüber entschieden, in welche Fachabteilung der Gefangene ggf. zu verlegen ist.

Der Vollzugsplan wird von Fachleuten innerhalb der Abteilung erstellt und während einer Konferenz zusammen mit dem Gefangenen verabschiedet. Dabei werden auch seine Anregungen und Vorschläge in die Planung einbezogen, sofern diese geeignet sind, das Vollzugsziel zu erreichen.
Auch werden bereits in der Vollzugsplanung u.U. konkrete Zeiträume benannt, in denen z.B. individuell die Lockerungen des Vollzuges zu prüfen sind, oder aber eine Verlegung in den Offenen Vollzug erfolgen könnte.

Sofern besonders gravierende Straftaten vorliegen, werden Psychologen an der Planung des Vollzuges beteiligt. Hier ist dann auch zu entscheiden, ob eine Unterbringung z.B. in der Sozialtherapeutischen Abteilung erfolgen soll.
In den Vollzugsplanfortschreibungen, die alle sechs Monate nach Erstellung des Vollzugsplanes durchgeführt werden, wird dem Insassen verdeutlicht, welche Ziele er bereits erreicht hat und wo ggf. ein weiterer Behandlungsbedarf seitens des Vollzuges gesehen wird.
Abhängig ist die Vollzugsplanung und deren Fortschreibung davon, wie sich der Gefangene in der Haft verhält. Sind Suchtauffälligkeiten, Verstöße gegen die Hausordnung oder andere Auffälligkeiten zu registrieren, kann das individuell konkrete Auswirkungen auf die Lockerungsgewährung oder den Entlassungszeitpunkt haben.

In die Vollzugsabteilung 22 werden ebenfalls Insassen aufgenommen, die keiner anderen spezialisierten Abteilung zugewiesen sind. Auch kehren Gefangene aus anderen Abteilungen zurück, die Behandlungsinhalte erfüllt haben oder aber die Vorgaben nicht erfüllen konnten. In einer Vollzugsplanfortschreibung wird hier ggf. das Vollzugsziel neu definiert, bzw. Übergänge in andere Bereiche, wie dem Offenen Vollzug, inhaltlich vorbereitet und ausgestaltet.

Die gesamte Abteilung verfügt über ca. 80 Haftplätze, die sich auf zwei Stationen verteilen.
In der Regel erfolgt eine Einzelunterbringung, es sind einige wenige Hafträume vorhanden, die mit zwei Gefangenen belegt werden könnten. Die Abteilung ist ausgestattet mit Sozial- und Psychologischen Dienst, in der Leitungsebene sind zwei Bedienstete tätig.

Erdgeschoss der Vollzugsabteilung 23, Insassen Aufenthaltsraum

In die Vollzugsabteilung 23 werden alle Insassen aufgenommen, die mit einer Indikation für die Sozialtherapie, Insassen mit Haftstrafen
über 6 Jahren und Sexual- und Gewaltstraftäter, welche primär aufgrund folgender Delikte inhaftiert wurden:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174–180, 182–183a, 184b StGB)

Gewaltstraftaten wie:

  • Mord/Totschlag (§§ 211, 212 StGB)
  • Körperverletzung (§§ 223 – 227, 231 StGB)
  • Raub/Erpressung (§§ 249 – 255 StGB)
  • Nötigung/Bedrohung (§§ 240, 241 StGB)
  • Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB)

Jedem Insassen der Vollzugsabteilung 23 wird ein Bediensteter als ständiger Ansprechpartner zur Seite gestellt. Der Ansprechpartner informiert, berät und betreut den Insassen in allen Vollzugsangelegenheiten.
Unser Ziel ist, durch intensive Betreuung und Behandlung Voraussetzungen zu schaffen, die die weitere Resozialisierung fördern und den Rückfall in kriminelles Verhalten vorbeugen.

Dies soll erreicht werden durch:

  • Aufarbeitung der Ursachen der Delinquenz zur Verhinderung von zukünftigen Wiederholungstaten
    Behandlungsgruppen für Gewalt- und Sexualstraftäter
    Gesteuerte und betreute Freizeit: Gruppen- und Einzelangebote durch interne und externe Kräfte, nach Bedarf und Angebot (Entspannungsgruppe, Kreativgruppe, Ich lese für dich, Life-Gruppe, Kunst- und Theatergruppe, etc.)
    Regelmäßige Urin- und/oder Alkoholkontrollen
    Realisierung von notwendigen ambulanten Therapien und/oder Selbsthilfegruppen
    Ausführungen für Insassen mit langen Haftstrafen zur Aufrechterhaltung der familiären Bindungen
    Einstieg in Vollzugslockerungen gem. § 38 BremStVollzG insbesondere in Form von begleiteten Ausgängen
    Berufsfreigang gem. §38 Abs. 4 BremStVollzG

Die Vollzugsabteilung 23

besteht aus folgenden Vollzugsgruppen:

Vollzugsgruppe 23-1

  • Insassen ohne Lockerungseignung
  • Insassen mit Freiheitsstrafen über 6 Jahren
  • Teilnehmer der Behandlungsgruppen

Vollzugsabteilung 23-2

  • Insassen bei denen eine Eignung für Vollzugslockerungen und für den Berufsfreigang gem. § 38 Abs. 1 Nr. 4 BremStVollzG besteht
  • Insassen bei denen vorrangig eine Entlassungsvorbereitung indiziert ist oder die nach einer entsprechenden Erprobungszeit für eine Aufnahme in den offenen Vollzug vorgesehen sind
  • Sexualstraftäter und Gewaltstraftäter, die aufgrund ihrer Straftat für das Behandlungskonzept der VG 23-1 vorgesehen sind, aber durch die Kürze der Haftzeit nicht in der VG 23-1 behandelt werden können.

Insgesamt stehen 67 Haftplätze zur Verfügung gegliedert in

  • VG 23-1: 34 Einzelhafträume
  • VG 23-2: 33 Einzelhafträume, 1 Doppelhaftraum

Das Team der Vollzugsabteilung 23 besteht aus einem Vollzugsabteilungsleiter, einem stellv. Vollzugsabteilungsleiter, 13 Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes, einer Fachkraft des psychologischen Dienstes und einer Fachkraft des sozialen Dienstes.

Zielgruppe

Alle Gefangene, die an einer stoffgebundenen Sucht leiden und aktiv am Ziel der Suchtmittelfreiheit mitwirken wollen.

Ziele

  • Vorbereitung für Therapie mit Gruppenanbindung
  • Reduzierung der Bildung von subkulturellen Strukturen
  • Förderung sozialer Kompetenzen
  • Motivierung zur Umsetzung der Vorgaben aus der Vollzugsplanung

Insassen mit einer stoffgebundenen Suchtproblematik sollen bei der Drogenentwöhnung unterstützt werden, um ein straffreies Leben ohne
den Konsum von verbotenen Substanzen zu führen.

Schriftzug Ausgang

Die Vollzugsabteilung 25 ist zuständig für die Koordination der Eingliederung, bei Gefangenen die nur eine kurze Freiheitsstrafe, eine Ersatzfreiheitsstrafe oder eine längere Freiheitsstrafe bis zum Ende verbüßen.
Grundsätzlich ist der Vollzug darauf ausgerichtet, dass die Inhaftierung einer Person so lange wie nötig aber auch nur so kurz wie möglich andauert. Angestrebt wird dabei - sofern vertretbar und umsetzbar - eine vorzeitige Entlassung über den offenen Vollzug.
Um die Eingliederung der Gefangenen vorzubereiten § 42 BremStVollzG sind die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entlassung in die Freiheit abzustellen. Die Gefangenen sind bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstützen. Dies umfasst die Vermittlung in nachsorgende Maßnahmen.
Hierbei arbeitet die Anstalt frühzeitig mit Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzuges zusammen, insbesondere, um zu erreichen, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unterkunft und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen. Bewährungshilfe und Führungsaufsicht beteiligen sich frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Gefangenen.
Spätestens ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Strafe werden alle notwendigen Entlassungsschritte konkretisiert (§ 9 (3) BremStVollzG). Gefangene, die nicht im offenen Vollzug untergebracht werden konnten (keine Eignungsfeststellung), werden dann in der Entlassungsvorbereitungsstation (VA 25) aufgenommen. Dort werden insbesondere alle wichtigen Dokumente und Antragsformulare beschafft, beziehungsweise auf den Weg gebracht. Notwendige und gewünschte Hilfsangebote (zum Beispiel ambulante oder stationäre Betreuungsmaßnahmen) werden über den sogenannten EVB–Pool eingeleitet. Die dort tätigen Fachkräfte der Vereine „Bremische Straffälligenbetreuung“ und „Hoppenbank e.V.“ begleiten und unterstützen die Gefangenen bei dem Übergang in die passenden Betreuungseinrichtungen und Maßnahmen.

Folgende Schritte werden in dieser Zeit mit Unterstützung des internen Fachdienstes sowie des zuständigen Betreuungsbediensteten eingeleitet beziehungsweise fortgeführt:

  • Erhalt eines gültigen Ausweisdokuments (BPA, ausländischer Pass)
  • Klärung des ausländerrechtlichen Status (Duldung, Fiktion, Asylbewerber etc.)
  • Kontaktaufnahme zur Krankenkasse
  • Sozialversicherungsausweis (ggf. Beantragung)
  • Klärung der Wohnsituation über Familie, Wohnungssuche mit Hilfe der Zentralen Fachstelle Wohnen oder Wohnraum in betreuter Form über den EVB-Pool (ggf. Klärung Einrichtung, Anmeldung, Strom etc.)
  • Kontakt zu den notwendigen Beratungsstellen (z. B. Schulden-, Sucht-, Gewalt- oder Sozialberatung)
  • Gegebenenfalls Gesundheitsvorsorge
  • Kontakt zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter, ggf. Antragstellung mit Hilfe des Sozialdienstes der JVA oder der Berufshilfe
  • Kontakt zur Bewährungshilfe oder Führungsaufsichtsstelle (Soziale Dienste der Justiz) aufnehmen

Ziel ist, eine weitgehend stabile Integration –trotz evtl. ungünstiger Prognose- zum Ende der Haftzeit zu erreichen.

PC- Schulungsraum für Inhaftierte
PC- Schulungsraum für Inhaftierte

Auswärtige Abteilung in Bremerhaven

Zuständigkeit:

Die Vollzugsabteilung Bremerhaven der JVA Bremen ist für den Vollzug an männlichen erwachsenen Gefangenen bis zu 48 Monaten Freiheitsstrafe mit dem Lebensmittelpunkt Bremerhaven zuständig.

Haftplatzkapazität:

Die Abteilung weist 86 Haftplätze im geschlossenen Vollzug und 15 Haftplätze im offenen Vollzug auf.

Differenzierung:

Die Gefangenen werden im geschlossenen Vollzug in 4 verschiedenen Vollzugs- und Wohngruppen untergebracht. Hiervon sind 2 für die Unterbringung von arbeitenden Gefangenen und 2 für nichtarbeitende Gefangene vorgesehen.
Im offenen Vollzug werden die Gefangenen untergebracht, die einem freien Beschäftigungsverhältnis nach Lockerungserprobung nachgehen dürfen.

Diagnose/Vollzugsplanung

Nach einem Diagnoseverfahren werden die individuell erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Vollzugsplanung für die Gefangenen fest- und regelmäßig fortgeschrieben.

Folgende Behandlungsmaßnahmen werden intra- bzw. extramural angeboten:

  • Einzelbetreuung und –Therapie/Gruppentraining und –Therapie/Soziales Training
  • Sozialdienst und Suchtberatung
  • Anti- Aggression Training
  • Schuldnerberatung
  • Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
  • Entlassungsvorbereitung
  • Schulische Maßnahmen und PC-Kurs
  • Berufliche Maßnahmen
  • Helfende Angebote
  • Alphabetisierung/Deutsch für Ausländer / Spätaussiedler / Migranten
  • Freizeit und Sport

Mit Veränderung der Länderkooperationsverträge und durch den steigenden Bedarf an Plätzen gefordert, eröffnete die JVA Bremen im Februar 2015 eine Sozialtherapeutische Abteilung.

In der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Bremen (SothA) werden Gewalt- und Sexualstraftäter mit einem hohen Rückfallpotential aufgenommen, sowie Gefangene, bei denen eine besondere Behandlung und Betreuung notwendig ist, um das Vollzugsziel der Resozialisierung zu erreichen.

Die Bewohner der Sozialtherapeutischen Abteilung profitieren von einem interdisziplinären Team, welches sie durch ein strukturiertes Therapieprogramm begleitet. Dem Konzept der integrativen Sozialtherapie folgend, wird das Therapieprogramm jeweils an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Hierbei werden kognitiv-behaviorale Konzepte, tiefenpsychologisch fundierte Ansätze sowie kunsttherapeutische und theaterpädagogische Programme umgesetzt.

Institutionelle Rahmenbedingungen

An die allgemeinen Lebensverhältnisse angepasste Wohngruppentherapie (Milieutherapie) bestehen aus:

  • 2 Wohngruppen mit max. 10 Insassen pro Wohngruppe
  • 1 Behandlungs- und 1 Gruppenraum pro Wohngruppe, zusätzlich Einzelgesprächsraum
  • Abgetrennter, an die besonderen therapeutischen Bedürfnisse angepasster, Freistundenhof
  • Eigener Werkbetrieb mit 12 Arbeitsplätzen
Personal
  • 2 Psychologen, davon 1 Psychologe als Vollzugsabteilungsleitung.
  • 2 Sozialarbeiter
  • 1 Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst
  • 7 Angehörige des allgemeinen Vollzugsdienstes
  • 1 Werkdienst
  • 1 Ergotherapeut

Nach mehrwöchiger Beobachtungphase wird individuell für den Bewohner ein Behandlungsteam zusammengestellt, welches aus einem Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes und einem Fachdienst besteht. Dieses Behandlungsteam begleitet den Bewohner durch alle Therapiephasen. Somit ist eine hohe Kontinuität und nahezu ständige Ansprechbarkeit einer Bezugsperson gewährleistet.

Basisgruppe

Die Basisgruppe entspricht inhaltlich dem deliktunspezifischen Teil des BPS nach Wischka et.al. Die Gruppe wird durch den Sozialen Dienst und den AVD geleitet.
Die Bewohner lernen sich in Gruppensettings zu bewegen, soziale Kompetenzen werden trainiert, emotionale Kompetenzen besprochen und trainiert. Die Bewohner sollen lernen, sich adäquat mit sich selbst und anderen auseinanderzusetzen und innere Prozesse (z. B. Gefühle und Gedanken) mitzuteilen und zu diskutieren.
Die Behandlungsmaßnahme wird kontinuierlich angeboten und funktioniert als halboffene Gruppe. Wenn ein Teilnehmer sämtliche Themenbereiche bearbeitet hat und die Eignung für die weiterführenden Gruppenmaßnahmen erreicht wurde, wechselt er in die deliktspezifischen Maßnahmen.

Behandlungsprogramm für Gewaltstraftäter

Die Gruppenmaßnahme richtet sich an Bewohner, die wegen einer Gewaltstraftat verurteilt wurden. In Einzelfällen werden auch andere Deliktarten (Brandstiftung, Betrug, BTM) behandelt. Inhaltlich findet eine Aufarbeitung der Biografie, eine Auseinandersetzung mit der Straftat (Deliktszenario), die Bearbeitung einer Delikthypothese (wie kam es zu der Straftat) und eine Erstellung eines Rückfallvermeidungsplanes statt. Das Manual ist eng an das BPS angelehnt. Die Gruppenmaßnahme wird durch den Psychologischen Dienst und den AVD geleitet.

Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter

Die Gruppenmaßnahme richtet sich an Sexualstraftäter und entspricht inhaltlich dem deliktspezifischen Teil des BPS nach Wischka et.al. Die Teilnehmer lernen ihre Straftaten in den Kontext ihrer Biografie einzuordnen, ihre deliktfördernden Gedanken und Grundeinstellungen zu erkennen und zu verändern. Problematische „unbewusste“ Handlungen werden identifiziert, um die Teilnehmer zu befähigen, diese „bewusster“ zu steuern. Sie setzen sich mit der Opferperspektive auseinander, um empathische Fähigkeiten zu entwickeln und erstellen einen individuellen Rückfallvermeidungsplan. Die Gruppenmaßnahme wird durch den Psychologischen Dienst und den AVD geleitet.

Lockerungsgruppe

Im Anschluss an die kerntherapeutische Arbeit schließt sich die halboffene Lockerungs-gruppe an. Die Teilnehmer orientieren sich zunehmend nach außen, überprüfen die gelernten Inhalte und reflektieren gemeinsam Erfahrungen aus der Entlassungsvorbereitung. Die Gruppe wird durch den AVD geleitet.

Soziale Trainingsmaßnahmen

Soziale Trainingsmaßnahmen sind modulartige Gruppenangebote, die über einzelne oder wenige Sitzungen spezifische Themen bearbeiten oder vertiefen. Das Themenfeld erstreckt sich von sozialen Kompetenzen bis zu alltagspraktischen Fähigkeiten oder Kultur und Freizeitangeboten

Einzeltherapeutische Maßnahmen

Jedem Bewohner ist ein Einzeltherapeut zugeordnet, mit dem er therapeutische Themen individuell vertiefen und bearbeiten kann. Bei Bedarf können hier psychotherapeutisch orientierte Settings geschaffen werden. Die Einzelgespräche werden von den Fachdiensten angeboten.

Sporttherapeutisches Angebot

Bestandteil des Behandlungskonzeptes ist ein sporttherapeutisches Angebot. Dieses soll ein positives Körpergefühl und Selbstbild, Gruppendynamische Prozesse und soziale Kompetenzen fördern. Das sporttherapeutische Angebot findet zusätzlich zum allgemeinen Sport statt. Das Angebot wird durch die Sportbeamten durchgeführt und durch den AVD begleitet.

Kunsttherapeutisches Angebot

In Kooperation mit der Hochschule für Künste im Sozialen wird ein kunsttherapeutisches/theaterpädagogisches Angebot durchgeführt. Zudem soll in der Kooperation eine Evaluation der Behandlung in der Sozialtherapie umgesetzt werden. Das Angebot findet in Abstimmung mit den weiteren Therapieangeboten statt.
Ziel ist, das kognitiv behaviorale Therapieprogramm durch kunsttherapeutische Ansätze zu erweitern und so den Bewohnern einen ganzheitlicheren Therapieansatz zukommen zu lassen.

Maskenwerkstatt

Studierende der HKS arbeiten unter Anleitung eines Dozenten mit einer Gruppe therapieerfahrener Bewohner.
1 Termin pro Woche (ca. 1 Jahr lang)
Ziel der Maskenwerkstatt ist es verschieden Anteile der eigenen Persönlichkeit spürbar zu machen, spielerisch zu erproben und zu erkennen. Durch das Maskenspiel werden die Perspektivübernahme und die Reflektionsfähigkeit eingeübt. Das Bespielen „fremder“ Masken fördert Empathie vermögen und Sensibilität. Somit macht die Maskenwerkstatt die theoretischen Lerninhalte der Deliktspezifischen Gruppen erlebbar.

Kunsttherapie

Unter der Anleitung einer Kunsttherapeutin werden im Rahmen der Basisgruppe in 5-6 aufeinanderfolgenden Terminen die Bewohner mit kunsttherapeutischen Methoden vertraut gemacht. Diese Blockveranstaltung findet 2-3mal pro Jahr statt. Dazwischen werden die Sitzungen der Basisgruppe begleitet bzw. Einzelsettings angeboten.
Durch die Kunsttherapie sollen Inhalte der Basisgruppe auf eine alternative Methode vermittelt werden. Die Teilnehmer lernen sich „mitzuteilen“, formulieren eigene Therapiethemen und erleben, dass etwas aus Ihnen selbst heraus entsteht. Durch das ästhetische Erleben werden Selbstwertproblematiken aufgefangen und die Bereitschaft zur Introspektion gefördert.

Lockerungen

Lockerungen des Vollzuges werden nach den allgemeingeltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften geprüft, und im Falle einer positiven Prüfung gewährt.
Der Ablauf und die Progression der Lockerungsmaßnahmen erfolgt in der Regel nach einem Stufenplan.
Lockerungsmaßnahmen werden im Behandlungsteam vorbereitet und nachbesprochen. Lockerungen sind also therapeutische Maßnahmen.

Freizeitangebote

Es werden durch den allgemeinen Vollzugsdienst, wie auch durch Fachdienste verschiedene Freizeitangebote zur Verfügung gestellt, z. B.:

  • Gitarren-Gruppe für Anfänger
  • Koch-Gruppe
  • DVD-Gruppe
  • Garten-Gruppe
  • Tischtennis-, Kicker- und Darts-Turniere
  • Grill-Events
  • Weihnachtsfeier-Komitee
  • Handarbeits-Gruppe
  • Saisonal bedingte Sportevents

Die Behandlung endet mit der Entlassung des Bewohners, welche nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Zur Entlassung greift das anstaltsübergreifende Übergangsmanagement.
Primär abzuklärende Entlassungsfelder:

  • Wohnungssuche, Arbeitssuche, Vermittlung in externe Therapie - bzw. Selbsthilfegruppen,
  • Kontakt zum allgemeinen Justizsozialdienst (AJSD)
  • Notfallversorgung nach der Haft durch Behandlung
  • Wiederaufnahme gem. §45 (1) BremStVollzG Anbindung an externe Hilfen
  • Nachsorgeambulanz, psych. Ambulanz, HEADS, KURS, soziale Dienste
Spinningraum mit Indoor Rädern

Allgemeine Grundsätze

Für den Erwachsenenvollzug wird im § 2 BremStVollzG als wesentliches Ziel des Strafvollzuges die Befähigung des Gefangenen benannt, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Eine Sportkonzeption und Sportdidaktik kann diesen Prozess des Erlernens sozialer Kompetenzen in wesentlichen Bereichen maßgeblich vorantreiben und so die Wahrscheinlichkeit des Erreichens dieses Vollzugszieles maßgeblich beeinflussen. Auch die im §3 BremStVollzG Nr. 5 genannten schädlichen Folgen des Vollzuges, können durch ein strukturiertes Sportangebot entgegengewirkt werden.
Bei jungen Menschen, somit auch den Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafvollzug, kommt diesen Überlegungen ein so hoher Stellenwert zu, dass der Gesetzgeber im §39 Sport BremJStVollzG dem Sport zur Erreichung des Vollzugszieles eine besondere Bedeutung zumisst. Weiterhin schreibt der Gesetzgeber vor, dass ausreichende und geeignete Angebote vorzuhalten sind, um den Gefangenen eine sportliche Betätigung von mindestens zwei Stunden wöchentlich zu ermöglichen.
Durch den Sport sollen die negativen Folgen der Inhaftierung reduziert werden wie Bewegungsmangel und Stress-Symptomen mit ihren negativen psychosozialen Auswirkungen und Spannungszuständen.
Sport leistet einen hohen Beitrag zur Sicherheit in der Anstalt. Der Umgang mit Gefangenen, die Sport treiben, ist regelmäßig leichter und weniger problematisch. Sport trägt zum Abbau von Aggressionen bei.

Zielsetzung

Dem unbefangenen Betrachter erscheint Sport im eigentlichen Sinne zunächst einmal zweckfrei zu sein, seinen Sinn in sich selbst zu tragen und um seiner selbst Willen betrieben zu werden.
Bei genauerer Betrachtung kann jedoch schon jeder Mensch bei sich selbst unterschiedliche Motive für und Erwartungen an sportliche Betätigung feststellen. Es ist also festzuhalten, dass Sport im Allgemeinen viele unterschiedliche Aspekte in sich trägt, viele wichtige Funktionen erfüllen kann.
Bedeutsam erscheinen im Zusammenhang mit der Einbindung des Sports in ein umfassendes Behandlungskonzept für die JVA Bremen vor allem:

der soziale Aspekt
  • sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Gruppenerlebnis
  • Integration
  • Selbstfindung und Selbstwahrnehmung in der Gruppe
  • Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Erleben von Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung
  • Erfahren eigener Stärken und Schwächen
  • Erlernen und Verstehen wichtiger Werte und Normen wie Fairness und Regelkonformität
der pädagogische Aspekt
  • Sport als Entwicklungsfeld für die Persönlichkeit
  • Identitätsfindung
  • Entwicklung eines realistischen Selbstbildes
  • Erkennen und Akzeptieren eigener Stärken und Schwächen
  • Förderung der Motivation und Leistungsbereitschaft
  • Aufbau von Selbstwertgefühl
  • Aggressionskontrolle
  • Teamfähigkeit
der biologische oder gesundheitliche Aspekt
  • Ausgleich von Zivilisations- und Bewegungsmangelerkrankungen
der ästhetische Aspekt
  • Sport als Bewegungs- und Körperkultur
  • Entwicklung eines positiven Körper- und Selbstgefühls

Der reine Leistungsgedanke soll beim Sport in der JVA Bremen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Dennoch soll der sportliche Wettbewerb als Lernfeld genutzt werden.

Sport für Bedienstete

Allgemeiner Sport

Hier wird ein wöchentliches, gesundheitsorientiertes Training für die Bediensteten der JVA Bremen angeboten.
Im Vordergrund steht die Gesunderhaltung der Bediensteten, deshalb wird auf verletzungsträchtige Sportarten verzichtet. Stattdessen wird ein Fitnesstraining angeboten, dass einen großen Wert auf die Stärkung des Herz/Kreislaufsystems legt. Laufen, Walking, Nordic Walking, Spinning und Fitnesstraining werden im Schwerpunkt durchgeführt, aber auch Bouldern und Ballsportarten werden angeboten.

Personelle Ausstattung der Fachabteilung Sport und Freizeit der Insassen
  • 1 Sportkoordinator
  • 1 Sportübungsleiter mit Schwerpunkt Erwachsenenvollzug
  • 1 Sportübungsleiter mit Schwerpunkt Jugendvollzug
Holzschild mit dem Schriftzug Jugendvollzug Bremen

Im Haus IV der hiesigen Anstalt befindet sich die Teilanstalt 4 mit folgenden Haftarten:

- Jugendstrafhaft
- Untersuchungshaft der Jugendlichen
- Ersatzfreiheitsstrafen der Erwachsenen

Die Stationen sind wie folgt gegliedert:

  • TA40/ 1&3 / Untersuchungshaft der Jugendlichen
  • TA40/ 2 / Ersatzfreiheitsstrafe der Erwachsenen
  • TA40/ 4-5-6 / Jugendstrafvollzug

Kapazitäten

  • Untersuchungshaft: 27 Einzelhafträume
  • Jugendstrafvollzug: 30 Einzelhafträume
  • Ersatzfreiheitsstrafe: 16 Einzelhafträume

Zusätzliche und besonders gestaltete Hafträume:

Eine Suizidpräventionszelle ist auf der 40-1 eingerichtet.
Ein besonders gesicherter Haftraum, eine Bettfessel sowie zwei Arresträume befinden sich im Untergeschoss.
Jeweils auf der 40-2, sowie auf der 40-5, besteht die Möglichkeit zwei reguläre Hafträume, die durch eine Tür getrennt sind, miteinander zu verbinden. Diese beiden Hafträume sind Begegnungshafträume. Auf diese Weise kann es Insassen, die über Nacht jemanden zum Sprechen brauchen oder nicht alleine sein können, ermöglicht werden, sich mit geeigneten Insassen auszutauschen. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahme ist von den Bediensteten stets zu überprüfen.

Ziele

Untersuchungshaft
§2 BremUVollzG
Der Vollzug der Untersuchungshaft hat die Aufgabe, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.
Dieses Ziel gilt gemäß §66 UVollzG auch für die jungen Untersuchungshaftgefangenen.

Strafhaft
§2 BremJStVollzG
Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Gleichermaßen hat er die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen

Gemäß den Vollstreckungsplan vom 31.03.2013 besteht für den männlichen Jugendvollzug in Bremen die Zuständigkeit für alle Haftarten.

Unsere Kooperationspartner

Eine Kooperationsvereinbarung ist Grundlage der qualitativ guten Zusammenarbeit, die jährlich überprüft wird.

  • Soziale Dienste der Justiz Bremen und Bremerhaven.
  • Freie Träger der Straffälligen Hilfe wie
  • Hoppenbank e. V. (Berufshilfe, Drogenberatung und Ergotherapie)
  • Verein Bremische Straffälligen Betreuung (Schuldnerberatung, Theater und Kunst)
  • Agentur für Arbeit (Vermittlung in berufliche Maßnahmen)
  • aft-praksys (Behandlungsmaßnahme zur Gewaltprävention)
  • Täter-Opfer-Ausgleich Bremen (TOA)
  • Schura (muslimische religiöse Betreuung)

Die baulichen Voraussetzungen

Das für den Jugendvollzug sanierte Haus IV befindet sich auf dem Gelände der Hauptanstalt der JVA Bremen und ist ein räumlich abgetrenntes Haft Haus mit eigenen Freistundenhöfen (Fußball- und Volleyballmöglichkeit), einem Sport-Hof mit einem Soccer Feld und einem Calisthenics Gerät (Krafttrainings-Stationen für Übungen mit dem Eigengewicht) sowie einem Tiergehege mit Nutztieren.
Die Teilanstalt verfügt nach der Sanierung über sechs Wohngruppen (WG) mit insgesamt 73 Haftplätzen. Aufgrund der reduzierten Zahl von Jugendgefangenen werden von den 6 Wohngruppen derzeit 5 WG in einer Größe zwischen 7-14 Haftplätze von insgesamt 57 Haftplätzen dem Jugendvollzug zugewiesen.
1 Wohngruppe mit 16 Haftplätzen wird für eine Gruppe des Erwachsenvollzugs genutzt.
Die Wohngruppen sind räumlich voneinander getrennt, so dass das grundsätzlich zwischen den verschiedenen Haftarten bestehende Trennungsgebot ausreichend berücksichtigt wird.

Im Rahmen der Gesamtkonzeption der Teilanstalt hat die Untersuchungshaft zwei Wohngruppen und die Strafhaft drei Wohngruppen. Die U-Haftgefangenen sind bis auf einige Ausnahmen mit einer relativ kurzen Verweildauer inhaftiert, die Strafgefangenen dagegen mit einer längeren Dauer. Zudem stellt die Strafhaft in der Regel die größere Gefangengruppe, so dass für eine Differenzierung der Gefangenen die drei Wohngruppen benötigt werden, die in Form eines Stufenvollzugs konzipiert sind.

Schulische und berufliche Förderung

Schulpflichtige Gefangene werden von der Berufshilfe dem Pädagogischen Dienst gemeldet. Soweit vorhanden, werden diese jüngeren Gefangenen einer schulischen Maßnahme zugewiesen. Gefangene, die nicht schulpflichtig sind, werden nach Prüfung und Empfehlung der Berufshilfe in die vorhandenen schulischen und betrieblichen Maßnahmen vermittelt. Die Berufshilfe und Sozialdienste des Jugendvollzugs nehmen an der wöchentlichen Konferenz des Pädagogischen Dienstes teil, so dass ein wechselseitiger Austausch über die Jugendgefangenen sichergestellt ist und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Pädagogischen Dienst und dem Jugendvollzug fördert.
Vielfach sind die Gefangenen zunächst aber gar nicht in der Lage, an einem Schulunterricht teilzunehmen, weil sie länger als 20 Minuten weder ruhig auf dem Stuhl sitzen noch sich konzentrieren können.
In diesen Fällen erfolgt die erste Beschäftigungszuweisung an die ergotherapeutische Maßnahme Step by Step und anschließend eine Beschäftigung in den weiteren Betrieben des Jugendvollzugs. Sofern ein Gefangener eine ausreichend lange Haftzeit und die Voraussetzungen für eine Ausbildung hat, besteht die Möglichkeit der Verlegung in die Jugendanstalt in Hameln in Niedersachsen oder auf Hahnöfersand in Hamburg. Bei entsprechender Eignung für den Freigang wird auch eine externe Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme aus dem geschlossenen oder offenen Vollzug ermöglicht.

Im Rahmen des ergo- bzw. arbeitstherapeutischen Projekts Step by Step werden Insassen mit erheblichen Defiziten im Sozialverhalten sowie Schulverweigerern die Möglichkeit gegeben, sich langsam an eine
berufliche Maßnahme/Tätigkeit zu gewöhnen. Dazu zählen auch leichte Konzentrationsübungen sowie u.a. leichte Holz arbeiten, Malerarbeiten aber auch Spiele in der Gruppe um den Teamgeist und Zusammenhalt zu stärken. Es stehen hier bis zu 8 Plätze zur Verfügung, die von zwei Ergotherapeutinnen betreut werden.

Schulpflichtige junge U-Haftgefangene werden nach Möglichkeit in einer eigenen Klasse unterrichtet.
Der pädagogische Dienst der JVA bietet für Insassen, die eine Förderung in den elementaren Kulturtechniken und im Sozialverhalten benötigen, die Möglichkeit der Teilnahme an der sog. Elementarklasse an. Das Niveau entspricht der 8. Klasse Hauptschule. Die Laufzeit beträgt drei Monate und die Maßnahme wird in einer gemischten Form mit erwachsenen und jungen Gefangenen durchgeführt.

Für Insassen, die hinreichende intellektuelle Voraussetzungen mit sich bringen, besteht die Möglichkeit, die H-10 Klasse zu besuchen und den einfachen oder den erweiterten Hauptschulabschlusses zu erlangen. Die Laufzeit beträgt ca. 8 Monate und die Maßnahme wird in einer gemischten Form mit erwachsenen und jungen Gefangenen durchgeführt. Der Abschluss kann zweimal im Jahr erlangt werden. Quereinstiege sind je nach Leistungsniveau im Einzelfall möglich.
Deutsch als Fremdsprache, Alphabetisierungskurs, Integrationskurs
Für die inhaftierten minderjährigen und heranwachsenden ausländischen Insassen wird derzeit vorrangig die Maßnahme „Deutsch als Fremdsprache“ in Kombination mit Alphabetisierungs- und Integrationskursen angeboten. Vorrangig werden in dieser Maßnahme die jungen Flüchtlinge beschult, es können aber auch erwachsenen Gefangene teilnehmen.

In der TIP Maßnahme (Testen, Informieren, Probieren) erhalten bis zu 8 Teilnehmer unter fachkundlicher Anleitung die Möglichkeit, gezielt handwerkliche Fertigkeiten im Bereich der Holz- und Metallverarbeitung sowie den Bereichen Wand und Farbe, Glas zu entwickeln. Die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung dient vor allem der Motivation für Ausbildung und Beruf.

Die Bildhauerwerkstatt des Jugendvollzugs bietet für 8 Insassen die Beschäftigung mit unterschiedlichen Materialien an und vermittelt über diese gestalterischen Ausdrucksformen vielen Insassen handwerkliche Grundfertigkeiten und unerwartete Erfolgserlebnisse.

Der Jugendvollzug verfügt in seiner Außenanlage über ein Gehege mit Nutztieren (Schweine, Schafe, Ziegen und Hühner), das von Gefangenen unter der Anleitung des AVD des Jugendvollzugs betreut wird. Insbesondere für Gefangene mit Kontaktschwierigkeiten und/oder schweren Persönlichkeitsstörungen ist der Kontakt mit den Tieren und die Verantwortung für deren regelmäßige Versorgung und Pflege sehr förderlich.

Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es als Hausarbeiter. Sie sind zuständig für die Reinigung der
Stationen und Essenausgabe.

Beratungsangebote und Behandlungsmaßnahmen

Das Projekt Berufshilfe im Jugendvollzug Bremen ist ein integrations- und vermittlungsunterstützendes Angebot für jugendliche und heranwachsende Straf- und Untersuchungshaftgefangene im Jugendvollzug Bremen. Ziel ist die Beratung und Vermittlung von jugendlichen Insassen in Schule, Ausbildung und Beschäftigung sowohl während der Haftzeit als auch nach der Entlassung.

Auftrag der Suchtberatung ist die Beratung von Drogenabhängigen Insassen im Jugendvollzug der JVA Bremen. Hierzu zählt auch die Vermittlung in eine ambulante/stationäre Rehabilitationsmaßnahme für Abhängigkeitskranke sowie die Vermittlung in ambulante/stationäre Betreuungsmaßnahmen für suchtkranke Menschen.

Die Schuldenberatung wird zunächst vom Sozialdienst zur Klärung der vorhandenen Schulden mittels Schufa-Auskunft vorgenommen. In einfach gelagerten Fällen mit wenigen Gläubigern bereitet der Sozialdienst Ratenzahlungsvereinbarungen vor, in problematischen Fällen und/oder bei vielen Gläubigern werden die Insassen an die professionelle externe Schuldenberatung eines freien Trägers der Straffälligen Hilfe vermitteln.

Zur Gewaltprävention bietet der externe Kooperationspartner aft-praksys eine pädagogisch-therapeutische Maßnahme für aggressive und gewalttätige Jugendliche und junge Erwachsene an. Die Maßnahme folgt dabei der Konzeption „Systemisch gegen Gewalt“ und wird von einer qualifizierten Fachkraft in Einzelsettings mit durchschnittlich 20 Sitzungen durchgeführt. Die Sitzungen finden grundsätzlich in der Teilanstalt Jugendvollzug statt, bei Feststellung einer Lockerungseignung werden die Trainings in den Räumlichkeiten der aft-praksys fortgesetzt.
Eine am 29.06.2011 getroffene Kooperationsvereinbarung ermöglicht bei Bedarf die Fortsetzung des Trainings nach der Haftentlassung durch das Amt für Soziale Dienste.

Bei dem sozialen Training sollen soziale Fertigkeiten und Entwicklungsaufgaben erläutert, geübt und reflektiert werden. Das Programm ist in 10 Modulen unterteilt (Motivation, Selbstsicherheit, Kommunikation, Konflikte, Lebensplanung, Zeit Management, Stärken und Schwächen, Beruf und Zukunft, Lob und Kritik), die in 20 Einheiten je 2 Stunden behandelt werden. Eine wesentliche Methode des Trainings stellen Rollenspiele dar, in denen die Inhaftierten gelerntes Verhalten ausprobieren. Videoaufnahmen helfen, das Verhalten unter Selbst-Beobachtung zu reflektieren und zu korrigieren. Gelerntes soll in den Alltag übernommen und geübt werden.

Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Maßnahme, die zur außergerichtlichen Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten ist und dazu beiträgt, in geeigneten Fällen den durch die Straftat erfolgten Schaden zu begrenzen und eine Wiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten zu erreichen.

In 2015 wurde mit der Selbsthilfegruppe Sucht begonnen, die von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter angeboten wird und bei einer Lockerungseignung der teilnehmenden Gefangenen auch extern fortgesetzt werden kann.
CAN Stop mural - Gruppentraining gegen Cannabiskonsum

Sport und Freizeitmaßnahmen

  • Schulsport
  • Betriebssport
  • Freizeitsport (ergänzend Soccercourt, Krafttraining, Calisthenics und Volleyballfeld)
  • Aufenthalt im Freien (Hofgang)
  • eigene Freizeit der Insassen (offene Türen)
  • Nutzung der Stadtbibliothek für Bücher und DVD Filme
  • Tischtennis- und Schachangebot
  • Computerangebot
  • Gruppenangebot zum Beispiel Playstation spielen
  • Kochgruppe
  • Spielegruppe
  • Christliche Gesprächsgruppe
  • Lese-, Keyboard- und Rap Projekt
  • Theaterprojekte in größeren Abständen

Religiöse Betreuung

Für die religiöse Betreuung der christlichen Insassen steht die christliche evangelische wie katholische Gefängnisseelsorge zur Verfügung. Für die Betreuung der muslimischen Insassen ist ein muslimisches Angebot der Schura Bremen seit Februar 2016 installiert.

Entlassungsvorbereitung und Übergangsmanagement

In der Phase der unmittelbaren Entlassungsvorbereitung wird die Wohnungs- und Beschäftigungsfrage nach der Haft vorbereitet, sofern diese Themen nicht schon im Vorfeld geklärt sind. Einige Insassen gehen bereits aus dem geschlossenen oder offenen Vollzug einer schulischen, berufsvorbereitenden Maßnahme, einer Ausbildung oder Arbeit nach. Und einige ziehen wieder in den Wohnraum der Eltern bzw. eines Elternteils. Bei allen anderen wird versucht, eine Beschäftigungsmaßnahme für eine anschließende Tagesstruktur sowie eine Unterkunft sicherzustellen.
In enger Zusammenarbeit mit der Berufshilfe der JVA bietet die Agentur für Arbeit in regelmäßigen Abständen für die Jugendstrafgefangenen einen Beratungstermin im Jugendvollzug an. In der Regel kann fast jedem Insassen eine Berufsvorbereitung oder bei entsprechender Eignung ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Bei Sonderschülern oder jungen Gefangenen mit Lernbehinderung vermittelt der Berufsberater an die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit weiter.
Die Wohnungssuche gestaltet sich je nach dem Wohnungsmarkt in Bremen mal leichter und mal schwieriger. Wenn ein Insasse aufgrund seiner Schufa Eintragungen, seiner persönlichen Vorstellungen oder mangels Lockerungseignung aufgrund massiven Fehlverhaltens in der JVA es nicht schafft, einen eigenen Wohnraum zu erhalten, stehen über die Wohnungshilfe des VBS auch noch einfache Hotelzimmer oder die Unterbringungsmöglichkeiten der Obdachlosenhilfe zur Verfügung. Diese Notunterkünfte sind für die Zeit nach der Entlassung zwar nicht sehr förderlich für die Resozialisierung, aber diese Realitäten sind von den Betroffenen als auch den mit ihm arbeitenden Behörden und Institutionen zu akzeptieren.

Zahnarztpraxis

Medizinischer Dienst der JVA Bremen

Bei gesundheitlichen Beschwerden ist der ärztliche Dienst zuständig. Im Gefängnis gilt keine Krankenversicherung. Es gibt keine freie Arztwahl.

Es stehen Mitarbeiter zur Verfügung, die eine medizinische Ausbildung haben (Medizinische Fachangestellte/ Mitarbeiter aus dem Rettungsdienst/ Mitarbeiter aus Pflegeberufen/ Ärzte).

Zusätzlich kommen Zahnärzte, Ärzte anderer Fachrichtungen (z.B. Psychiater/ Urologe/ Hautarzt /Augenarzt/..), Krankengymnasten, Optiker, Podologen, … regelmäßig in die Anstalt.

Es gibt in Bremen und Bremerhaven tägliche Sprechstundenzeiten für verschiedene Bereiche (Jugendliche/ Frauen/..), bzw. für bestimmte Gruppen (arbeitende Patienten/ nicht arbeitende Patienten /...).

In Bremen sind neben dem medizinischen Personal an den Werktagen ärztliche Mitarbeiter tätig, in der Teilanstalt Bremerhaven kommt 2x pro Woche ein Arzt zur Visite.

Die meisten Krankheitsfälle können mit den Möglichkeiten der eigenen Diagnostik behandelt werden. Neben Laboruntersuchungen, EKG, Lungenfunktionsprüfungen stehen in den bildgebenden Verfahren ein Ultraschallgerät und eine Röntgenanlage zur Verfügung. Die Röntgenbilder werden digital an die radiologische Abteilung des Klinikums Bremen Mitte verschickt und von einem Radiologen begutachtet. Wundversorgungen und Abzeßspaltungen gehören zu regelmäßigen Tätigkeiten.
Im stationären Bereich können Patienten bei gesundheitlichen Problemen oder nach einem Aufenthalt im Krankenhaus betreut werden. Auch Entzüge von Suchtmitteln (Alkohol/ Medikamenten) werden hier durchgeführt.
Für weitergehende Behandlungen werden Termine in Facharztpraxen, Krankenhäusern und den Justizvollzugskrankenhäusern in anderen Bundesländern organisiert.

Der Zahnarzt verfügt über einen vollständig ausgestatteten Arbeitsplatz mit Röntgenanlage.

Bei akuten Krankheiten und außerhalb der normalen Dienstzeiten ist immer ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes ansprechbar. Bei entsprechender Notwendigkeit werden Ausführungen in ein Krankenhaus organisiert.