Es wird der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein höherer Schulabschluss (mindestens Realschulabschluss) vorausgesetzt.
Das 40. Lebensjahr darf zum Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet sein. Diese Höchstaltersgrenze gilt allerdings nicht für Soldaten, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 bzw. § 9 Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen.
Mit einer Sehschwäche von mehr als 2,5 Dioptrien sphärisch plus oder 1,0 Dioptrien minus ist eine Aufnahme leider nicht möglich.
Grundsätzlich ja. Nach Lage und Sitz sind Tätowierungen unzulässig, die bei kurzärmeliger oder kragenloser Adjustierung nicht verdeckt werden. Ausnahmen bilden Tätowierungen, die rein kosmetischen Hintergrund haben (z. B. bei Permanent Make-up).
Unabhängig von Lage und Sitz auffälliger Tätowierungen, sind solche mit bedenklichen Inhalten und z. B. radikaler Gesinnung nicht erlaubt
Mehrfachbewerbungen für verschieden Justizvollzugsanstalten in unterschiedlichen Bundesländern sind möglich. Das Land Bremen führt allerdings ein anderes Auswahlverfahren durch, als z. B. das Land Niedersachsen, so dass in beiden Ländern die Auswahlverfahren durchlaufen werden müssen.
Ja, die vollständigen Bewerbungsunterlagen können direkt an office@jva.bremen.de versendet werden.
Auf der Homepage der JVA Bremen www.jva.bremen.de erhalten Sie ausführliche Informationen zum Sporttest für Frauen und Männer.
Die JVA Bremen lässt den schriftlichen Eignungstest durch die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP) durchführen. Ausführliche Informationen zu diesem Testverfahren erhalten Sie auf der Homepage www.dgp.de.
Soweit noch weitere Testtermine vorhanden sind, kann unter Umständen ein Ersatztermin angeboten werden
Nein, die Ergebnisse in einem Verfahren sind ausschließlich nur in diesem Verfahren gültig. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, kann das Ergebnis nicht mehr für ein späteres Verfahren für die Einstellung als Anwärter bzw. Anwärterin im Justizvollzugsdienst berücksichtigt werden.
Sofern die Formalqualifikationen weiterhin vorliegen (z. B. das Einstellungsalter nach wie vor nicht überschritten ist), ist für jedes Ausbildungsverfahren eine erneute Bewerbung möglich.
Der praktische Teil der Ausbildung findet innerhalb der JVA Bremen statt (incl. des Standortes in Bremerhaven). Der theoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungszentrum Bremen und in der JVA Bremen statt.
Nein, die Bereitstellung einer Unterkunft erfolgt nicht.
Anwärtergrundbetrag: 1457,11 €
Anwärtersonderzuschlag: 1019,98 €
Justizvollzugszulage: 115,53 €
Zuzüglich zu der monatlichen Besoldung erhalten Sie schon während der Ausbildung diverse Familienzuschläge, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
Mögliche monatliche Bruttozuschläge wären:
Familienzuschlag für verheiratete: 142,36 €
kinderbezogener Familienzuschlag: 227,81 € (jeweils für das erste und zweite Kind) 552,23 € (für jedes weitere Kind)
Familienergänzungszuschlag: 375,00 € (je Kind)
Die Personalstelle der JVA Bremen steht für weitere Fragen unter den Rufnummern 0421/361-15174 und 0421/361-15768 gerne zur Verfügung.