Alle Besucher und Besucherinnen der Justizvollzugsanstalt Bremen müssen sich durch Vorlage eines gültigen Ausweises – keine Kopie – an der Pforte ausweisen.
Gültige Ausweise sind insbesondere:
Kinder sollten im Ausweisdokument der Eltern eingetragen sein oder über einen eigenen Kinderausweis verfügen. Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein.
Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die Insassen allein besuchen wollen, benötigen eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten.
Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen.
Sofern sich Besucher und Besucherinnen (auch Jugendliche) nicht ausweisen können, wird kein Besuch durchgeführt.
Personen, die durch den Insassen für den Besuchstermin nicht angemeldet wurden, werden zum jeweiligen Termin nicht zugelassen.
Dies gilt auch für jugendliche Besucher und Kinder.