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Vollzugsabteilung 25 - Entlassungsvorbereitung

Ausgang

Die Vollzugsabteilung 25 ist zuständig für die Koordination der Eingliederung, bei Gefangenen die nur eine kurze Freiheitsstrafe, eine Ersatzfreiheitsstrafe oder eine längere Freiheitsstrafe bis zum Ende verbüßen.

Grundsätzlich ist der Vollzug darauf ausgerichtet, dass die Inhaftierung einer Person so lange wie nötig aber auch nur so kurz wie möglich andauert. Angestrebt wird dabei - sofern vertretbar und umsetzbar - eine vorzeitige Entlassung über den offenen Vollzug.

Um die Eingliederung der Gefangenen vorzubereiten (§ 42 Bremisches Strafvollzugsgesetz) sind die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entlassung in die Freiheit abzustellen. Die Gefangenen sind bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstützen. Dies umfasst die Vermittlung in so genannte nachsorgende Maßnahmen.

Hierbei arbeitet die Justizvollzugsanstalt frühzeitig mit Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzuges zusammen, insbesondere, um zu erreichen, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unterkunft und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen. Bewährungshilfe und Führungsaufsicht beteiligen sich frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Gefangenen.

Spätestens ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Strafe werden alle notwendigen Entlassungsschritte konkretisiert (§ 9 (3) Bremisches Strafvollzugsgesetz). Gefangene, die nicht im offenen Vollzug untergebracht werden konnten (keine Eignungsfeststellung), werden dann in der Entlassungsvorbereitungsstation (Vollzugsabteilung 25) aufgenommen. Dort werden insbesondere alle wichtigen Dokumente und Antragsformulare beschafft, beziehungsweise auf den Weg gebracht. Notwendige und gewünschte Hilfsangebote (zum Beispiel ambulante oder stationäre Betreuungsmaßnahmen) werden über den sogenannten EVB–Pool eingeleitet. Die dort tätigen Fachkräfte der Vereine Bremische Straffälligenbetreuung und Hoppenbank e.V. begleiten und unterstützen die Gefangenen bei dem Übergang in die passenden Betreuungseinrichtungen und Maßnahmen.

Folgende Schritte werden mit Unterstützung des internen Fachdienstes und des zuständigen Betreuungsbediensteten eingeleitet oder fortgeführt

  • Erhalt eines gültigen Ausweisdokuments (Bundespersonalausweis, ausländischer Pass)
  • Klärung des ausländerrechtlichen Status (Duldung, Fiktion, Asylbewerber etc.)
  • Kontaktaufnahme zur Krankenkasse
  • Sozialversicherungsausweis (ggf. Beantragung)
  • Klärung der Wohnsituation über Familie, Wohnungssuche mit Hilfe der Zentralen Fachstelle Wohnen oder Wohnraum in betreuter Form über den EVB-Pool (ggf. Klärung Einrichtung, Anmeldung, Strom etc.)
  • Kontakt zu den notwendigen Beratungsstellen (z. B. Schulden-, Sucht-, Gewalt- oder Sozialberatung)
  • ggf. Gesundheitsvorsorge
  • Kontakt zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter, ggf. Antragstellung mit Hilfe des Sozialdienstes der JVA oder der Berufshilfe
  • Kontakt zur Bewährungshilfe oder Führungsaufsichtsstelle (Soziale Dienste der Justiz) aufnehmen

Ziel ist, eine weitgehend stabile Integration – trotz evtl. ungünstiger Prognose - zum Ende der Haftzeit zu erreichen.

Pforte bei Nacht · JVA Bremen_Björn Buder