Die Vollzugsabteilung 25 ist zuständig für die Koordination der Eingliederung, bei Gefangenen die nur eine kurze Freiheitsstrafe, eine Ersatzfreiheitsstrafe oder eine längere Freiheitsstrafe bis zum Ende verbüßen.
Grundsätzlich ist der Vollzug darauf ausgerichtet, dass die Inhaftierung einer Person so lange wie nötig aber auch nur so kurz wie möglich andauert. Angestrebt wird dabei - sofern vertretbar und umsetzbar - eine vorzeitige Entlassung über den offenen Vollzug.
Um die Eingliederung der Gefangenen vorzubereiten (§ 42 Bremisches Strafvollzugsgesetz) sind die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entlassung in die Freiheit abzustellen. Die Gefangenen sind bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstützen. Dies umfasst die Vermittlung in so genannte nachsorgende Maßnahmen.
Hierbei arbeitet die Justizvollzugsanstalt frühzeitig mit Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzuges zusammen, insbesondere, um zu erreichen, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unterkunft und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen. Bewährungshilfe und Führungsaufsicht beteiligen sich frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Gefangenen.
Spätestens ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Strafe werden alle notwendigen Entlassungsschritte konkretisiert (§ 9 (3) Bremisches Strafvollzugsgesetz). Gefangene, die nicht im offenen Vollzug untergebracht werden konnten (keine Eignungsfeststellung), werden dann in der Entlassungsvorbereitungsstation (Vollzugsabteilung 25) aufgenommen. Dort werden insbesondere alle wichtigen Dokumente und Antragsformulare beschafft, beziehungsweise auf den Weg gebracht. Notwendige und gewünschte Hilfsangebote (zum Beispiel ambulante oder stationäre Betreuungsmaßnahmen) werden über den sogenannten EVB–Pool eingeleitet. Die dort tätigen Fachkräfte der Vereine Bremische Straffälligenbetreuung und Hoppenbank e.V. begleiten und unterstützen die Gefangenen bei dem Übergang in die passenden Betreuungseinrichtungen und Maßnahmen.
Ziel ist, eine weitgehend stabile Integration – trotz evtl. ungünstiger Prognose - zum Ende der Haftzeit zu erreichen.