Aus Sicherheitsgründen werden alle Besucher*innen vor Besuchsbeginn durchsucht.
Es dürfen keine Gegenstände in den Besucherraum mitgeführt werden. Eingebrachte Gegenstände können vor Besuchsbeginn in Schließfächern deponiert werden.
Kinderwagen sind im Besuchsbereich nicht zugelassen.
Sofern Sie trotz des Verbots Gegenstände in den Besucherraum einzubringen versuchen, kann gegen Sie ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.
Ausgenommen ist Bargeld (8 Euro in Münzen) für den Sofortverzehr, beispielsweise Getränke oder Süßigkeiten.
Die Kontrolle der Besucher*innen erfolgt mittels Metalldetektorrahmen, Handsonde und ggf. Abtasten.
Wird die Kontrolle verweigert, wird gegen Sie ein befristetes Besuchsverbot für einen Tag ausgesprochen.
Nicht genehmigte Gegenstände oder unzulässige Benachrichtigungen dürfen nicht an den besuchten Inhaftierten übergeben werden.
Bei einem unzulässigen Versuch wird der Besuch sofort beendet, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet.