Verhalten im Besucherraum / Nutzung der Toilette
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Verhalten im Besucherraum
- Im Interesse aller Besucher*innen und Insass*innen wird erwartet, dass Sie sich so verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden.
- Für den gesamten Bereich der JVA Bremen gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Die Anordnungen der Besuchsbeamt*innen müssen befolgt werden.
Nutzung der Toilette
Bedingt durch die baulichen und organisatorischen Maßnahmen im Zentralgebäude können externe Besucher*innen nur noch vor dem Besuchstermin auf die Toilette gehen. Wir bitten um Verständnis.