Sie sind hier:

Verhalten im Besucherraum / Nutzung der Toilette

Fenster eines Besuchsraums

Verhalten im Besucherraum

  • Im Interesse aller Besucher*innen und Insass*innen wird erwartet, dass Sie sich so verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden.
  • Für den gesamten Bereich der JVA Bremen gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Die Anordnungen der Besuchsbeamt*innen müssen befolgt werden.

Nutzung der Toilette

Bedingt durch die baulichen und organisatorischen Maßnahmen im Zentralgebäude können externe Besucher*innen nur noch vor dem Besuchstermin auf die Toilette gehen. Wir bitten um Verständnis.

Pforte bei Nacht · JVA Bremen_Björn Buder