Für den Erwachsenenvollzug wird im § 2 BremStVollzG als wesentliches Ziel des Strafvollzuges die Befähigung des Gefangenen benannt, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Eine Sportkonzeption und Sportdidaktik kann diesen Prozess des Erlernens sozialer Kompetenzen in wesentlichen Bereichen maßgeblich vorantreiben und so die Wahrscheinlichkeit des Erreichens dieses Vollzugszieles maßgeblich beeinflussen. Auch die im § 3 Nr. 5 BremStVollzG genannten schädlichen Folgen des Vollzugs können durch ein strukturiertes Sportangebot entgegengewirkt werden.
Bei jungen Menschen, somit auch den Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafvollzug, kommt diesen Überlegungen ein so hoher Stellenwert zu, dass der Gesetzgeber im § 39 Sport BremJStVollzG dem Sport zur Erreichung des Vollzugszieles eine besondere Bedeutung zumisst. Weiterhin schreibt der Gesetzgeber vor, dass ausreichende und geeignete Angebote vorzuhalten sind, um den Gefangenen eine sportliche Betätigung von mindestens zwei Stunden wöchentlich zu ermöglichen.
Durch den Sport sollen die negativen Folgen der Inhaftierung reduziert werden, wie zum Beispiel Bewegungsmangel und Stress-Symptomen mit ihren negativen psychosozialen Auswirkungen und Spannungszuständen.
Sport leistet einen hohen Beitrag zur Sicherheit in der Anstalt. Der Umgang mit Gefangenen, die Sport treiben, ist regelmäßig leichter und weniger problematisch. Sport trägt zum Abbau von Aggressionen bei.
Dem unbefangenen Betrachter erscheint Sport im eigentlichen Sinne zunächst einmal zweckfrei zu sein, seinen Sinn in sich selbst zu tragen und um seiner selbst Willen betrieben zu werden.
Bei genauerer Betrachtung kann jedoch schon jeder Mensch bei sich selbst unterschiedliche Motive für und Erwartungen an sportliche Betätigung feststellen. Es ist also festzuhalten, dass Sport im Allgemeinen viele unterschiedliche Aspekte in sich trägt, viele wichtige Funktionen erfüllen kann.
Bedeutsam erscheinen im Zusammenhang mit der Einbindung des Sports in ein umfassendes Behandlungskonzept für die JVA Bremen vor allem:
Der reine Leistungsgedanke soll beim Sport in der JVA Bremen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Dennoch soll der sportliche Wettbewerb als Lernfeld genutzt werden.
Es wird ein wöchentliches, gesundheitsorientiertes Training für die Bediensteten der JVA Bremen angeboten.
Im Vordergrund steht die Gesunderhaltung der Bediensteten, deshalb wird auf verletzungsträchtige Sportarten verzichtet. Stattdessen wird ein Fitnesstraining angeboten, das einen großen Wert auf die Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems legt. Laufen, Walking, Nordic Walking, Spinning und Fitnesstraining werden im Schwerpunkt durchgeführt, aber auch Bouldern und Ballsportarten werden angeboten.