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Die Insass*innen beantragen ihre jeweiligen Besuche selbst!

Ausnahme: Beschränkungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Besuche mit Beschränkungen

Eine telefonische Besuchsvereinbarung, Terminverschiebungen oder Änderung in der Anmeldung sind durch die Besucher*innen nicht möglich.

Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Besucher*innen ca. 15 Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte vorstellig werden. Eine selbst verschuldete Verspätung führt zu einer Verkürzung der Besuchszeit.

Letzter Einlass ist jeweils 15 Minuten nach eigentlichem Besuchsbeginn.

Pforte bei Nacht · JVA Bremen_Björn Buder