Die Insass*innen beantragen ihre jeweiligen Besuche selbst!
Ausnahme: Beschränkungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Besuche mit Beschränkungen
Eine telefonische Besuchsvereinbarung, Terminverschiebungen oder Änderung in der Anmeldung sind durch die Besucher*innen nicht möglich.
Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Besucher*innen ca. 15 Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte vorstellig werden. Eine selbst verschuldete Verspätung führt zu einer Verkürzung der Besuchszeit.
Letzter Einlass ist jeweils 15 Minuten nach eigentlichem Besuchsbeginn.