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Vollzugsabteilung 23 - Besondere Betreuung und Behandlung

Erdgeschoss der Vollzugsabteilung 23, Aufenthaltsraum für Inssassen

In die Vollzugsabteilung 23 werden alle Insassen aufgenommen mit einer Indikation für die Sozialtherapie, Insassen mit Haftstrafen über 6 Jahren und Sexual- und Gewaltstraftäter, die primär aufgrund folgender Delikte inhaftiert wurden:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174–180, 182–183a, 184b StGB) und

Gewaltstraftaten wie:

  • Mord/Totschlag (§§ 211, 212 StGB)
  • Körperverletzung (§§ 223 – 227, 231 StGB)
  • Raub/Erpressung (§§ 249 – 255 StGB)
  • Nötigung/Bedrohung (§§ 240, 241 StGB)
  • Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB)

Jedem Insassen der Vollzugsabteilung 23 wird ein Bediensteter als ständiger Ansprechpartner zur Seite gestellt. Der Ansprechpartner informiert, berät und betreut den Insassen in allen Vollzugsangelegenheiten.

Das Ziel der JVA ist, durch intensive Betreuung und Behandlung die Voraussetzungen zu schaffen, die die weitere Resozialisierung fördern und den Rückfall in kriminelles Verhalten vorbeugen.

Dies soll erreicht werden durch:

  • Aufarbeitung der Ursachen der Delinquenz zur Verhinderung von zukünftigen Wiederholungstaten
  • Behandlungsgruppen für Gewalt- und Sexualstraftäter
  • Gesteuerte und betreute Freizeit: Gruppen- und Einzelangebote durch interne und externe Kräfte, nach Bedarf und Angebot (Entspannungsgruppe, Kreativgruppe, Ich lese für dich, Life-Gruppe, Kunst- und Theatergruppe, etc.)
  • Regelmäßige Urin- und/oder Alkoholkontrollen
  • Realisierung von notwendigen ambulanten Therapien und/oder Selbsthilfegruppen
  • Ausführungen für Insassen mit langen Haftstrafen zur Aufrechterhaltung der familiären Bindungen
  • Einstieg in Vollzugslockerungen gemäß § 38 Bremisches Strafvollzugsgesetz (BremStVollzG) insbesondere in Form von begleiteten Ausgängen
  • Berufsfreigang gem. §38 Abs. 4 BremStVollzG

Vollzugsgruppen in der Vollzugsabteilung 23

Tür der Vollzugsgruppe 23-1

In der Vollzugsabteilung 23 gibt es zwei Vollzugsgruppen.

Vollzugsgruppe 23-1

  • Insassen ohne Lockerungseignung
  • Insassen mit Freiheitsstrafen über 6 Jahren
  • Teilnehmer der Behandlungsgruppen

Vollzugsabteilung 23-2

  • Insassen bei denen eine Eignung für Vollzugslockerungen und für den Berufsfreigang gem. § 38 Abs. 1 Nr. 4 Bremisches Strafvollzugsgesetz (BremStVollzG) besteht
  • Insassen, bei denen vorrangig eine Entlassungsvorbereitung indiziert ist oder die nach einer entsprechenden Erprobungszeit für eine Aufnahme in den offenen Vollzug vorgesehen sind
  • Sexualstraftäter und Gewaltstraftäter, die aufgrund ihrer Straftat für das Behandlungskonzept der Vollzugsgruppe 23-1 vorgesehen sind, aber durch die Kürze der Haftzeit nicht in der Vollzugsgruppe 23-1 behandelt werden können.

Insgesamt stehen 67 Haftplätze zur Verfügung gegliedert in

  • Vollzugsgruppe 23-1: 34 Einzelhafträume
  • Vollzugsgruppe 23-2: 33 Einzelhafträume, 1 Doppelhaftraum

Das Team der Vollzugsabteilung 23 besteht aus einem Vollzugsabteilungsleiter, einem stellvertretenden Vollzugsabteilungsleiter, 13 Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes, einer Fachkraft des psychologischen Dienstes und einer Fachkraft des sozialen Dienstes.

Pforte bei Nacht · JVA Bremen_Björn Buder