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Teilanstalt - Jugendvollzug

Flur mit Tischtennisplatte im Jugendvollzug

Im Haus 4 der JVA Bremen befindet sich die Teilanstalt 4 mit folgenden Haftarten:

  • Jugendstrafhaft
  • Untersuchungshaft der Jugendlichen
  • Ersatzfreiheitsstrafen der Erwachsenen

Die Stationen sind wie folgt gegliedert:

  • Teilanstalten 40/1 und 40/3 - Untersuchungshaft der Jugendlichen
  • Teilanstalt 40/2 - Ersatzfreiheitsstrafe der Erwachsenen
  • Teilanstalten 40/4, 40/5 und 40/6 - Jugendstrafvollzug

Kapazitäten

  • Untersuchungshaft: 27 Einzelhafträume
  • Jugendstrafvollzug: 30 Einzelhafträume
  • Ersatzfreiheitsstrafe: 16 Einzelhafträume

Zusätzliche und besonders gestaltete Hafträume:

Eine Suizidpräventionszelle ist auf der 40-1 eingerichtet.
Ein besonders gesicherter Haftraum, eine Bettfessel sowie zwei Arresträume befinden sich im Untergeschoss.
Jeweils auf der 40-2, sowie auf der 40-5, besteht die Möglichkeit zwei reguläre Hafträume, die durch eine Tür getrennt sind, miteinander zu verbinden. Diese beiden Hafträume sind Begegnungshafträume. Auf diese Weise kann es Insassen, die über Nacht jemanden zum Sprechen brauchen oder nicht alleine sein können, ermöglicht werden, sich mit geeigneten Insassen auszutauschen. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahme ist von den Bediensteten stets zu überprüfen.

Ziele

Untersuchungshaft

§ 2 BremUVollzG
Der Vollzug der Untersuchungshaft hat die Aufgabe, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.
Dieses Ziel gilt gemäß § 66 BremUVollzG auch für die jungen Untersuchungshaftgefangenen.

Strafhaft

§ 2 BremJStVollzG
Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Gleichermaßen hat er die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen

Gemäß dem Vollstreckungsplan vom 31.03.2013 besteht für den männlichen Jugendvollzug in Bremen die Zuständigkeit für alle Haftarten.

Unsere Kooperationspartner

Eine Kooperationsvereinbarung ist Grundlage der qualitativ guten Zusammenarbeit, die jährlich überprüft wird.

  • Freie Träger der Straffälligen Hilfe wie Hoppenbank e. V. (Berufshilfe, Drogenberatung und Ergotherapie) und Verein Bremische Straffälligen Betreuung (Schuldnerberatung, Theater und Kunst)
  • Agentur für Arbeit (Vermittlung in berufliche Maßnahmen)
  • aft-praksys (Behandlungsmaßnahme zur Gewaltprävention)
  • Täter-Opfer-Ausgleich Bremen (TOA)
  • Schura (muslimische religiöse Betreuung).

Die baulichen Voraussetzungen

Freilaufende Hühner hinter Haus 4
Freilaufende Hühner hinter Haus 4

Das für den Jugendvollzug sanierte Haus 4 befindet sich auf dem Gelände der Hauptanstalt der JVA Bremen und ist ein räumlich abgetrenntes Hafthaus mit eigenen Freistundenhöfen (Fußball- und Volleyballmöglichkeit), einem Sport-Hof mit einem Soccer Feld und einem Calisthenics Gerät (Krafttrainings-Stationen für Übungen mit dem Eigengewicht) sowie einem Tiergehege mit Nutztieren.

Die Teilanstalt verfügt nach der Sanierung über sechs Wohngruppen mit insgesamt 73 Haftplätzen. Aufgrund der reduzierten Zahl von Jugendgefangenen werden von den 6 Wohngruppen derzeit 5 Wohngruppen in einer Größe zwischen 7 und 14 Haftplätzen von insgesamt 57 Haftplätzen dem Jugendvollzug zugewiesen.
Eine Wohngruppe mit 16 Haftplätzen wird für eine Gruppe des Erwachsenvollzugs genutzt.
Die Wohngruppen sind räumlich voneinander getrennt, so dass das grundsätzlich zwischen den verschiedenen Haftarten bestehende Trennungsgebot ausreichend berücksichtigt wird.

Im Rahmen der Gesamtkonzeption der Teilanstalt hat die Untersuchungshaft zwei Wohngruppen und die Strafhaft drei Wohngruppen. Die U-Haftgefangenen sind bis auf einige Ausnahmen mit einer relativ kurzen Verweildauer inhaftiert, die Strafgefangenen dagegen mit einer längeren Dauer. Zudem stellt die Strafhaft in der Regel die größere Gefangengruppe, so dass für eine Differenzierung der Gefangenen die drei Wohngruppen benötigt werden, die in Form eines Stufenvollzugs konzipiert sind.

Schulische und berufliche Förderung

Holzartikel
Holzartikel hergestellt in der Maßnahme Step by Step

Schulpflichtige Gefangene werden von der Berufshilfe dem Pädagogischen Dienst gemeldet. Soweit vorhanden, werden diese jüngeren Gefangenen einer schulischen Maßnahme zugewiesen. Gefangene, die nicht schulpflichtig sind, werden nach Prüfung und Empfehlung der Berufshilfe in die vorhandenen schulischen und betrieblichen Maßnahmen vermittelt. Die Berufshilfe und Sozialdienste des Jugendvollzugs nehmen an der wöchentlichen Konferenz des Pädagogischen Dienstes teil, so dass ein wechselseitiger Austausch über die Jugendgefangenen sichergestellt ist und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Pädagogischen Dienst und dem Jugendvollzug fördert.

Vielfach sind die Gefangenen zunächst aber gar nicht in der Lage, an einem Schulunterricht teilzunehmen, weil sie länger als 20 Minuten weder ruhig auf dem Stuhl sitzen noch sich konzentrieren können. In diesen Fällen erfolgt die erste Beschäftigungszuweisung an die ergotherapeutische Maßnahme Step by Step und anschließend eine Beschäftigung in den weiteren Betrieben des Jugendvollzugs. Sofern ein Gefangener eine ausreichend lange Haftzeit und die Voraussetzungen für eine Ausbildung hat, besteht die Möglichkeit der Verlegung in die Jugendanstalt in Hameln in Niedersachsen oder auf Hahnöfersand in Hamburg. Bei entsprechender Eignung für den Freigang wird auch eine externe Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme aus dem geschlossenen oder offenen Vollzug ermöglicht.

Im Rahmen des ergo- bzw. arbeitstherapeutischen Projekts Step by Step werden Insassen mit erheblichen Defiziten im Sozialverhalten sowie Schulverweigerern die Möglichkeit gegeben, sich langsam an eine berufliche Maßnahme/Tätigkeit zu gewöhnen. Dazu zählen auch leichte Konzentrationsübungen sowie u.a. leichte Holzarbeiten, Malerarbeiten aber auch Spiele in der Gruppe um den Teamgeist und Zusammenhalt zu stärken. Es stehen hier bis zu 8 Plätze zur Verfügung, die von zwei Ergotherapeutinnen betreut werden.

Schulpflichtige junge U-Haftgefangene werden nach Möglichkeit in einer eigenen Klasse unterrichtet.
Der pädagogische Dienst der JVA bietet für Insassen, die eine Förderung in den elementaren Kulturtechniken und im Sozialverhalten benötigen, die Möglichkeit der Teilnahme an der sog. Elementarklasse an. Das Niveau entspricht der achten Klasse Hauptschule. Die Laufzeit beträgt drei Monate und die Maßnahme wird in einer gemischten Form mit erwachsenen und jungen Gefangenen durchgeführt.

Für Insassen, die hinreichende intellektuelle Voraussetzungen mit sich bringen, besteht die Möglichkeit, die H-10 Klasse zu besuchen und den einfachen oder den erweiterten Hauptschulabschlusses zu erlangen. Die Laufzeit beträgt ca. 8 Monate und die Maßnahme wird in einer gemischten Form mit erwachsenen und jungen Gefangenen durchgeführt. Der Abschluss kann zweimal im Jahr erlangt werden. Quereinstiege sind je nach Leistungsniveau im Einzelfall möglich.

Deutsch als Fremdsprache, Alphabetisierungskurs, Integrationskurs

Für die inhaftierten minderjährigen und heranwachsenden ausländischen Insassen wird derzeit vorrangig die Maßnahme „Deutsch als Fremdsprache“ in Kombination mit Alphabetisierungs- und Integrationskursen angeboten. Vorrangig werden in dieser Maßnahme die jungen Flüchtlinge beschult, es können aber auch erwachsenen Gefangene teilnehmen.

In der TIP Maßnahme (Testen, Informieren, Probieren) erhalten bis zu 8 Teilnehmer unter fachkundlicher Anleitung die Möglichkeit, gezielt handwerkliche Fertigkeiten im Bereich der Holz- und Metallverarbeitung sowie den Bereichen Wand und Farbe, Glas zu entwickeln. Die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung dient vor allem der Motivation für Ausbildung und Beruf.

Die Bildhauerwerkstatt des Jugendvollzugs bietet für 8 Insassen die Beschäftigung mit unterschiedlichen Materialien an und vermittelt über diese gestalterischen Ausdrucksformen vielen Insassen handwerkliche Grundfertigkeiten und unerwartete Erfolgserlebnisse.

Der Jugendvollzug verfügt in seiner Außenanlage über ein Gehege mit Nutztieren (Schweine, Schafe, Ziegen und Hühner), das von Gefangenen unter der Anleitung des Allgemeinen Vollzugsdienstes des Jugendvollzugs betreut wird. Insbesondere für Gefangene mit Kontaktschwierigkeiten und/oder schweren Persönlichkeitsstörungen ist der Kontakt mit den Tieren und die Verantwortung für deren regelmäßige Versorgung und Pflege sehr förderlich.

Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es als Hausarbeiter. Sie sind zuständig für die Reinigung der Stationen und Essenausgabe.

Beratungsangebote und Behandlungsmaßnahmen

bunte Sprechblasen

Das Projekt Berufshilfe im Jugendvollzug Bremen ist ein integrations- und vermittlungsunterstützendes Angebot für jugendliche und heranwachsende Straf- und Untersuchungshaftgefangene im Jugendvollzug Bremen. Ziel ist die Beratung und Vermittlung von jugendlichen Insassen in Schule, Ausbildung und Beschäftigung sowohl während der Haftzeit als auch nach der Entlassung.

Auftrag der Suchtberatung ist die Beratung von Drogenabhängigen Insassen im Jugendvollzug der JVA Bremen. Hierzu zählt auch die Vermittlung in eine ambulante/stationäre Rehabilitationsmaßnahme für Abhängigkeitskranke sowie die Vermittlung in ambulante/stationäre Betreuungsmaßnahmen für suchtkranke Menschen.

Die Schuldenberatung wird zunächst vom Sozialdienst zur Klärung der vorhandenen Schulden mittels Schufa-Auskunft vorgenommen. In einfach gelagerten Fällen mit wenigen Gläubigern bereitet der Sozialdienst Ratenzahlungsvereinbarungen vor, in problematischen Fällen und/oder bei vielen Gläubigern werden die Insassen an die professionelle externe Schuldenberatung eines freien Trägers der Straffälligen Hilfe vermitteln.

Zur Gewaltprävention bietet der externe Kooperationspartner aft-praksys eine pädagogisch-therapeutische Maßnahme für aggressive und gewalttätige Jugendliche und junge Erwachsene an. Die Maßnahme folgt dabei der Konzeption „Systemisch gegen Gewalt“ und wird von einer qualifizierten Fachkraft in Einzelsettings mit durchschnittlich 20 Sitzungen durchgeführt. Die Sitzungen finden grundsätzlich in der Teilanstalt Jugendvollzug statt, bei Feststellung einer Lockerungseignung werden die Trainings in den Räumlichkeiten der aft-praksys fortgesetzt.

Eine am 29.06.2011 getroffene Kooperationsvereinbarung ermöglicht bei Bedarf die Fortsetzung des Trainings nach der Haftentlassung durch das Amt für Soziale Dienste.

Bei dem sozialen Training sollen soziale Fertigkeiten und Entwicklungsaufgaben erläutert, geübt und reflektiert werden. Das Programm ist in 10 Modulen unterteilt (Motivation, Selbstsicherheit, Kommunikation, Konflikte, Lebensplanung, Zeit Management, Stärken und Schwächen, Beruf und Zukunft, Lob und Kritik), die in 20 Einheiten je 2 Stunden behandelt werden. Eine wesentliche Methode des Trainings stellen Rollenspiele dar, in denen die Inhaftierten gelerntes Verhalten ausprobieren. Videoaufnahmen helfen, das Verhalten unter Selbst-Beobachtung zu reflektieren und zu korrigieren. Gelerntes soll in den Alltag übernommen und geübt werden.

Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Maßnahme, die zur außergerichtlichen Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten ist und dazu beiträgt, in geeigneten Fällen den durch die Straftat erfolgten Schaden zu begrenzen und eine Wiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten zu erreichen.

In 2015 wurde mit der Selbsthilfegruppe Sucht begonnen, die von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter angeboten wird und bei einer Lockerungseignung der teilnehmenden Gefangenen auch extern fortgesetzt werden kann.
CAN Stop mural - Gruppentraining gegen Cannabiskonsum

Sport und Freizeitmaßnahmen, Religiöse Betreuung

Beachsoccer-Feld
Beachsoccer-Feld

Folgende Sportangebote und Freizeitmaßnahmen gibt es:

  • Schulsport
  • Betriebssport
  • Freizeitsport (ergänzend Soccercourt, Krafttraining, Calisthenics und Volleyballfeld)
  • Aufenthalt im Freien (Hofgang)
  • eigene Freizeit der Insassen (offene Türen)
  • Nutzung der Stadtbibliothek für Bücher und DVD Filme
  • Tischtennis- und Schachangebot
  • Computerangebot
  • Gruppenangebot zum Beispiel Playstation spielen
  • Kochgruppe
  • Spielegruppe
  • Christliche Gesprächsgruppe
  • Lese-, Keyboard- und Rap-Projekt
  • Theaterprojekte in größeren zeitlichen Abständen

Religiöse Betreuung

Für die religiöse Betreuung der christlichen Insassen steht die christliche evangelische wie katholische Gefängnisseelsorge zur Verfügung. Für die Betreuung der muslimischen Insassen ist ein muslimisches Angebot der Schura Bremen seit Februar 2016 installiert.

Entlassungsvorbereitung und Übergangsmanagement

Fliegende Möwe

In der Phase der unmittelbaren Entlassungsvorbereitung wird die Wohnungs- und Beschäftigungsfrage nach der Haft vorbereitet, sofern diese Themen nicht schon im Vorfeld geklärt sind. Einige Insassen gehen bereits aus dem geschlossenen oder offenen Vollzug einer schulischen, berufsvorbereitenden Maßnahme, einer Ausbildung oder Arbeit nach. Und einige ziehen wieder in den Wohnraum der Eltern bzw. eines Elternteils. Bei allen anderen wird versucht, eine Beschäftigungsmaßnahme für eine anschließende Tagesstruktur sowie eine Unterkunft sicherzustellen.

In enger Zusammenarbeit mit der Berufshilfe der JVA bietet die Agentur für Arbeit in regelmäßigen Abständen für die Jugendstrafgefangenen einen Beratungstermin im Jugendvollzug an. In der Regel kann fast jedem Insassen eine Berufsvorbereitung oder bei entsprechender Eignung ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Bei Sonderschülern oder jungen Gefangenen mit Lernbehinderung vermittelt der Berufsberater an die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit weiter.

Die Wohnungssuche gestaltet sich je nach dem Wohnungsmarkt in Bremen mal leichter und mal schwieriger. Wenn ein Insasse aufgrund seiner Schufa-Eintragungen, seiner persönlichen Vorstellungen oder mangels Lockerungseignung aufgrund massiven Fehlverhaltens in der JVA es nicht schafft, einen eigenen Wohnraum zu erhalten, stehen über die Wohnungshilfe des Verein Bremische Straffälligenbetreuung (vbs) auch noch einfache Hotelzimmer oder die Unterbringungsmöglichkeiten der Obdachlosenhilfe zur Verfügung. Diese Notunterkünfte sind für die Zeit nach der Entlassung zwar nicht sehr förderlich für die Resozialisierung, aber diese Realitäten sind von den Betroffenen als auch den mit ihm arbeitenden Behörden und Institutionen zu akzeptieren.

Pforte bei Nacht · JVA Bremen_Björn Buder