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Vollzugsabteilung 27 - Frauenvollzug und Offener Vollzug

Flur im Offenen Vollzug

In der Justizvollzugsanstalt Bremen gibt es vor den Mauern in einem eigenen eingezäunten Bereich auf dem Gelände einen Frauenvollzug und einen Offenen Vollzug.

Im Frauenvollzug sind ausschließlich Frauen* untergebracht.

Um in den Offenen Vollzug aufgenommen zu werden, müssen Gefangene bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel Absprachefähigkeit, Zuverlässigkeit, keine Disziplinarmaßnahmen.

Der Offene Vollzug ist eine Stufe der Resozialisierung, in der der Gefangene die Regeln des freien Lebens einübt. Die Gefangenen im offenen Vollzug arbeiten in der Regel oder machen eine Ausbildung, können ihre Familien oder Freund*innen sehen. Dabei muss sich jeder Inhaftierte an vorgegebene Regeln halten - zum Beispiel, wann er abends wieder in der JVA sein muss und dass er keine Drogen konsumiert.

Es gibt auch Strafgefangene, die aufgrund bestimmter Faktoren nicht für den Offenen Vollzug geeignet sind.

Konzepte und Leitbilder für den Frauenvollzug und den Offenen Vollzug

Konzept Frauenvollzug

Hier finden Sie das Konzept zum Frauenvollzug der JVA Bremen.

Konzept Offener Vollzug

Hier finden Sie das Konzept für den Offenen Vollzug

Leitbild Frauenvollzug

Das Leitbild für den Frauenvollzug finden Sie hier.

Leitbild Offener Vollzug

Das Leitbild für den Offenen Vollzug finden Sie hier.
Pforte bei Nacht · JVA Bremen_Björn Buder