Mit Veränderung der Länderkooperationsverträge und durch den steigenden Bedarf an Plätzen gefordert, eröffnete die JVA Bremen im Februar 2015 eine Sozialtherapeutische Abteilung.
In der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Bremen (SothA) werden Gewalt- und Sexualstraftäter mit einem hohen Rückfallpotential aufgenommen, sowie Gefangene, bei denen eine besondere Behandlung und Betreuung notwendig ist, um das Vollzugsziel der Resozialisierung zu erreichen.
Die Bewohner der Sozialtherapeutischen Abteilung profitieren von einem interdisziplinären Team, das sie durch ein strukturiertes Therapieprogramm begleitet. Dem Konzept der integrativen Sozialtherapie folgend, wird das Therapieprogramm jeweils an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Hierbei werden kognitiv-behaviorale Konzepte, tiefenpsychologisch fundierte Ansätze sowie kunsttherapeutische und theaterpädagogische Programme umgesetzt.
An die allgemeinen Lebensverhältnisse angepasste Wohngruppentherapie (Milieutherapie) bestehen aus:
Nach mehrwöchiger Beobachtungphase wird individuell für den Bewohner ein Behandlungsteam zusammengestellt, das aus einem Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes und einem Fachdienst besteht. Dieses Behandlungsteam begleitet den Bewohner durch alle Therapiephasen. Somit ist eine hohe Kontinuität und nahezu ständige Ansprechbarkeit einer Bezugsperson gewährleistet.
Die Basisgruppe entspricht inhaltlich dem deliktunspezifischen Teil des Behandlungsprogramms für Sexualstraftäter (BPS), entwickelt von Bernd Wischka. Die Gruppe wird durch den Sozialen Dienst und den Allgemeinen Vollzugsdienst geleitet.
Die Bewohner lernen sich in Gruppensettings zu bewegen, soziale Kompetenzen werden trainiert, emotionale Kompetenzen besprochen und trainiert. Die Bewohner sollen lernen, sich adäquat mit sich selbst und anderen auseinanderzusetzen und innere Prozesse (z. B. Gefühle und Gedanken) mitzuteilen und zu diskutieren.
Die Behandlungsmaßnahme wird kontinuierlich angeboten und funktioniert als halboffene Gruppe. Wenn ein Teilnehmer sämtliche Themenbereiche bearbeitet hat und die Eignung für die weiterführenden Gruppenmaßnahmen erreicht wurde, wechselt er in die deliktspezifischen Maßnahmen.
Die Gruppenmaßnahme richtet sich an Bewohner, die wegen einer Gewaltstraftat verurteilt wurden. In Einzelfällen werden auch andere Deliktarten (Brandstiftung, Betrug, Betäubungsmittel) behandelt. Inhaltlich findet eine Aufarbeitung der Biografie, eine Auseinandersetzung mit der Straftat (Deliktszenario), die Bearbeitung einer Delikthypothese (wie kam es zu der Straftat) und eine Erstellung eines Rückfallvermeidungsplanes statt. Das Manual ist eng an das Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter angelehnt. Die Gruppenmaßnahme wird durch den Psychologischen Dienst und den Allgemeinen Vollzugsdienst geleitet.
Die Gruppenmaßnahme richtet sich an Sexualstraftäter und entspricht inhaltlich dem deliktspezifischen Teil des Behandlungsprogramms für Sexualstraftäter nach Bernhard Wischka. Die Teilnehmer lernen ihre Straftaten in den Kontext ihrer Biografie einzuordnen, ihre deliktfördernden Gedanken und Grundeinstellungen zu erkennen und zu verändern. Problematische „unbewusste“ Handlungen werden identifiziert, um die Teilnehmer zu befähigen, diese „bewusster“ zu steuern. Sie setzen sich mit der Opferperspektive auseinander, um empathische Fähigkeiten zu entwickeln und erstellen einen individuellen Rückfallvermeidungsplan. Die Gruppenmaßnahme wird durch den Psychologischen Dienst und den Allgemeinen Vollzugsdienst geleitet.
Im Anschluss an die kerntherapeutische Arbeit schließt sich die halboffene Lockerungsgruppe an. Die Teilnehmer orientieren sich zunehmend nach außen, überprüfen die gelernten Inhalte und reflektieren gemeinsam Erfahrungen aus der Entlassungsvorbereitung. Die Gruppe wird durch den Allgemeinen Vollzugsdienst geleitet.
Soziale Trainingsmaßnahmen sind modulartige Gruppenangebote, die über einzelne oder wenige Sitzungen spezifische Themen bearbeiten oder vertiefen. Das Themenfeld erstreckt sich von sozialen Kompetenzen bis zu alltagspraktischen Fähigkeiten oder Kultur und Freizeitangeboten.
Jedem Bewohner ist ein Einzeltherapeut zugeordnet, mit dem er therapeutische Themen individuell vertiefen und bearbeiten kann. Bei Bedarf können hier psychotherapeutisch orientierte Settings geschaffen werden. Die Einzelgespräche werden von den Fachdiensten angeboten.
Bestandteil des Behandlungskonzeptes ist ein sporttherapeutisches Angebot. Dieses soll ein positives Körpergefühl und Selbstbild, Gruppendynamische Prozesse und soziale Kompetenzen fördern. Das sporttherapeutische Angebot findet zusätzlich zum allgemeinen Sport statt. Das Angebot wird durch die Sportbeamten durchgeführt und durch den Allgemeinen Vollzugsdienst begleitet.
In Kooperation mit der Hochschule für Künste im Sozialen wird ein kunsttherapeutisches/theaterpädagogisches Angebot durchgeführt. Zudem soll in der Kooperation eine Evaluation der Behandlung in der Sozialtherapie umgesetzt werden. Das Angebot findet in Abstimmung mit den weiteren Therapieangeboten statt.
Ziel ist, das kognitiv behaviorale Therapieprogramm durch kunsttherapeutische Ansätze zu erweitern und so den Bewohnern einen ganzheitlicheren Therapieansatz zukommen zu lassen.
Studierende der Hochschule für Künste arbeiten unter Anleitung eines Dozenten mit einer Gruppe therapieerfahrener Bewohner.
Es findet ein Termin pro Woche (ca. 1 Jahr lang) statt.
Ziel der Maskenwerkstatt ist es, verschieden Anteile der eigenen Persönlichkeit spürbar zu machen, spielerisch zu erproben und zu erkennen. Durch das Maskenspiel werden die Perspektivübernahme und die Reflektionsfähigkeit eingeübt. Das Bespielen „fremder“ Masken fördert Empathie vermögen und Sensibilität. Somit macht die Maskenwerkstatt die theoretischen Lerninhalte der Deliktspezifischen Gruppen erlebbar.
Unter der Anleitung einer Kunsttherapeutin werden im Rahmen der Basisgruppe in 5 bis 6 aufeinanderfolgenden Terminen die Bewohner mit kunsttherapeutischen Methoden vertraut gemacht. Diese Blockveranstaltung findet 2 bis 3mal pro Jahr statt. Dazwischen werden die Sitzungen der Basisgruppe begleitet bzw. Einzelsettings angeboten.
Durch die Kunsttherapie sollen Inhalte der Basisgruppe auf eine alternative Methode vermittelt werden. Die Teilnehmer lernen sich „mitzuteilen“, formulieren eigene Therapiethemen und erleben, dass etwas aus Ihnen selbst heraus entsteht. Durch das ästhetische Erleben werden Selbstwertproblematiken aufgefangen und die Bereitschaft zur Introspektion gefördert.
Lockerungen des Vollzuges werden nach den allgemeingeltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften geprüft, und im Falle einer positiven Prüfung gewährt.
Der Ablauf und die Progression der Lockerungsmaßnahmen erfolgt in der Regel nach einem Stufenplan.
Lockerungsmaßnahmen werden im Behandlungsteam vorbereitet und nachbesprochen. Lockerungen sind also therapeutische Maßnahmen.
Es werden durch den allgemeinen Vollzugsdienst und auch durch Fachdienste verschiedene Freizeitangebote zur Verfügung gestellt, z. B.:
Die Behandlung endet mit der Entlassung des Bewohners, die nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Zur Entlassung greift das anstaltsübergreifende Übergangsmanagement.
Primär abzuklärende Entlassungsfelder: