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Fachabteilung 5 - Ärztlicher Dienst

Medizinischer Dienst der JVA Bremen

medizinisches Gerät

Bei gesundheitlichen Beschwerden ist der ärztliche Dienst zuständig. Im Gefängnis gilt keine Krankenversicherung. Es gibt keine freie Arztwahl.

Es stehen Mitarbeiter*innen zur Verfügung, die eine medizinische Ausbildung haben (Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter*innen aus dem Rettungsdienst, MitarbeiterInnen aus Pflegeberufen, Ärzt*innen).

Zusätzlich kommen Zahnärzt*innen, Ärzt*innen anderer Fachrichtungen (beispielsweise Psychiater*innen, Urolog*innen, Hautärzt*innen oder Augenärzt*innen), Physiotherapeut*innen, Optiker*innen, Podolog*innen und andere Berufsgruppen regelmäßig in die Justizvollzugsanstalt.

Es gibt in Bremen und Bremerhaven tägliche Sprechstundenzeiten für die verschiedenen Haftbereiche, bzw. für bestimmte Gruppen (arbeitende Patienten, nicht arbeitende Patienten usw.).

In Bremen sind neben dem medizinischen Personal an den Werktagen ärztliche Mitarbeiter*innen tätig, in der Teilanstalt Bremerhaven kommt 2 mal pro Woche ein Arzt zur Visite.

Die meisten Krankheitsfälle können mit den Möglichkeiten der eigenen Diagnostik behandelt werden. Neben Laboruntersuchungen, EKG und Lungenfunktionsprüfungen stehen in den bildgebenden Verfahren ein Ultraschallgerät und eine Röntgenanlage zur Verfügung. Die Röntgenbilder werden digital an die radiologische Abteilung des Klinikums Bremen-Mitte verschickt und dort begutachtet. Wundversorgungen und Abzessspaltungen gehören zu regelmäßigen Tätigkeiten in der Justizvollzugsanstalt.

Im stationären Bereich können Patienten bei gesundheitlichen Problemen oder nach einem Aufenthalt im Krankenhaus betreut werden. Auch Entzüge von Suchtmitteln (Alkohol oder Medikamenten) werden hier durchgeführt.

Für weitergehende Behandlungen werden Termine in Facharztpraxen, Krankenhäusern und den Justizvollzugskrankenhäusern in anderen Bundesländern organisiert.

Der Zahnarzt verfügt über einen vollständig ausgestatteten Arbeitsplatz mit Röntgenanlage.

Bei akuten Krankheiten und außerhalb der normalen Dienstzeiten ist immer ein*e Mitarbeiter*in des medizinischen Dienstes ansprechbar. Bei entsprechender Notwendigkeit werden Ausführungen in ein Krankenhaus organisiert.

Pforte bei Nacht · JVA Bremen_Björn Buder